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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 10 · p. Seite 388

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 10
Article
Das Buch der Jubiläen
Date
1856-01-01
Page
Seite 388 (sequence 9)
Language
German
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388 2? iffcuf ob .1 ft lick c 2111 ff a tz c. ba* B. d. Z muß nach den in Um gegebenen lustor! scheu Winken und Hiudeittuugen aus Zustande und Verbältnisfe auf%xcfaftt werden, die Forschung von historischem Standpunkte ans il׳re Nlckrnng nelunen. 'Aemerten wir vor 'Allen!, daß die paränetrscke Tendenz, die Berberrlicknng der L^orgescklckte Israels, nickt die ausschließliche Grundlage dieses Buckes bildet׳, es waltet neben ibr neck ein anderer Factor, die (vu1fd>ivf111u^ mererer bibi. Gesetze, die nur einer weiter ln'rvorzuhedenken mdirecten Polemik das ugentlicke Element bildet, für das die Paranesie nur das äußere dnrcksiebNge Niemand!ft. Gehen wir auf die Welse ein, wie hiev die Gesetze bervorgeboben und betont werden. ManckeS Gesetz empfiehlt der Vers, init vieler Warme; bei anderen Gesetzen wendet er fick mebr zu der negativen Seite, eifert mit Drobunten und Benvunfckungen gegen deren Uebertretilng. Das!besetz, das hier nach der positiven Michtmut bervorgeboben wird nnd auf das der Berf. mit siebt barer 2^or!!ebe zurückkommt,!ft der Opferdienst. Von den frübeften Vorvätern an wird bei jeder (Gelegenheit geopfert, und es wird stets die Zal'l der Opfer anfgezablt. 'Bei den! letzten befehle 'Abrahauis an Isaak (3, 1s) sieben die genauesten Vorsebriften für Opfer oben an, nnd selbst in Betreff des Opferbolzes (des auf dem ׳Altar zu verwendenden Holzes) werden die einzelnsten Bestimmungen eingesebarft. Diesen! analog sind die Priester, nnd als ibr Neprasentant Levi, der Baker des Priesterstanimes, iingenrein!׳oelnzeftellt. Zfaak segnet Vevt vor ">uda (vgl. vor. S.) nnd fpriebt: ״h'S segne dich zuerst der Herr aller Welreu, dick llnd deine Söhne in alle h׳vo!gteit! Und der Herr macke dick ulld deinen Samen sehr geehrt, und dich und deinen Samen, lasse er zu sieb berantreten vor allen! Fleisch, nm ibm zu dienen in feinem Heiligtbum; wie die Gugel des 'Angesichts; imb wie die Heiligen (verst. h'nge!'), so soll .der Same deiner Söhne!sein zur (vl'vc und zur Würde und zur Heiligung" (3, 3‘), vgl. auck 15. VI ).— (>־hu' richtige 'Würdigung dieses Moments ergibt, der Verf.!batte einen noch zur 3cit bestehenden Ovserdrenst, erneu Tempel, in welchem Opfer gebracht wurden, im'Auge. Offen sprickt sieb dieses tu 1 folg. Stelle (3, \'>) ans: ״Und darum ist es festgesetzt als ein Gesetz im Himmel, den zweiten Zehnten zu geben, daß man ihn esse vor dein Herrn an dem Orte, der erwählt ist, daß sein Name daselbst wobue, alle Jahre. Und für dieses Gesetz gibt es kein hi,de der Tage: auf ewig ist jene Satzung ausgeschrieben, daß mau es tbue alle Jahre, daß mau den zweiten Zehnten esse vor dem Herrn an dem Orte, der erwählt ist. Und also sollen sie es zusammen essen im heiligen Hause.

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