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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 6 · p. Seite 217

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 6
Article
Briefe aus Österreich
Date
1856-01-01
Page
Seite 217 (sequence 2)
Language
German
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Briefe aus Oesterreick׳. 217 gaben gleichsam die moralische Berechtigung, die anderen Nationalitäten zu bedrücke». Der Erdrückte nnd Unterdrückte sucht aber darin seine Befriedigung, daß er nach unten einen Druck auSübt, wie er ihn von oben fühlt. Oege» den Juden, der eine rechtlose Stellung in, Staate batte, kehrte sich daber alle Bosheit, aller Muthwille. Wie so oft mußte auch da der Jude der Sündenbock sein für das. was andere Nationalitäten gegen einander verschuldet hatten. Us iß dieser Punkt sehr zu beachten. Man kann es nämlich oft von bedeutende» Staatsmännern aussprechen Horen, daß das Volk gegen eine vollständige (> mancipatio!! der Juden sei. Das Volk kühlt aber nur darum sein ״Müthchcn" am Juden, weil eS diesen für rechtlos hält und meint daher, es sei alles gegen denselben gestattet. M,t dem Momente, wo das Recht des Juden offen ausgesprochen ist, böre» diese Guerillakriege auf. l׳S ist übrigens in dieser Beziehung ein großer Schritt gemacht worden, seitdem Ungarn die früheren Vorrechte verloren hat und wie jedes andere ein Grönland des einigen Oesterreichs ist. Gs war überhaupt eine eigenthümliche Wirthschast in dein schönen freien Ungarlande, bis zu dem Jab re 1848. Die Juden waren, wie bereits bemerkt, vollständig rechtlos; nichts desto weniger haben sie gewissermaßen auf soeialem (Gebiete alles thun können, was sie wollten. Wie das kam? nun ganz einfach. Die Jurisdiction wurde von der Herrschaft auSgeübt: der Best her eines Gutes üble die Gerechtsame. GS standen beiläufig dem Gutsbesitzer dieselben Rechte zu, wie sie der Herr Gras Pfeil, nach eigenem lringeständnisse in der Mamincr» in Preußen geübt bat. (*# waltete nur der Unterschied dabei ob, das! der ungarische Adel wirklich zumeist einen Adel der Gesinnung in sich barg und nicht so kleinlich war, wie jene kleinen Herren. Diese großen Herren kümmerten sieb um kleine, kleinliche Dinge nicht und gewährten scbr Vieles, und ließen so manches gehen, was sie nicht der Mühe werth hielten festzuhalte». Sv war es früher ein Leichtes, in eine jüdische Gemeinde Ungarns ausgenommen zu werden, inochte der Ausgenonimene ein Ausländer oder Inländer von einem andern Äronlande sei». Von den Inländern waren «s׳insbesondere Mährer und Schlesier, die dahin zogen, diejenigen nämlich, die in ihrer Heimat nicht gesetzlich heirathen konnten, weil sie keine ״Fanülienstclle" erhielten; ferner auch solche, die an Töchtern reich gesegnet waren. Diese wurde» zumeist nach Ungarn verheiratbet, weil da die Mitgift eine kleinere, bei gleichen Verhältnissen sein konnte. In der Heimat mußte dem Bräutigam auch die ״Familienstelle" bezahlt werden, die oft ein artiges Sümmchen kostete. — Wollte sich nun

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