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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 4 · p. Seite 148

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 4
Article
Akabja ben Mahalallel
Date
1856-01-01
Page
Seite 148 (sequence 3)
Language
German
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148 W tffcurd'aft! i <bc Au fsä tze. angegebenen Grund, wie auch verschiedene andere Gründe, die zu Gunsten der fraglichen 2lunah!ne ausgestellt werden kennten. . R. Iebuda's Aeußcrung: הס דציזוס "צעקביא :ח:רה — soll dafür sprechen, daß Akabja nicht gar lange vor 8t. Iebuda gelebt bade,-- allein im Tractat 1 ,4;«’);7 ,1) מרוח und sonst) werden von R. Iebuda Behauptungen über die Bauart k. des Tempels mitgetbeilt, tropdem daß zwischen der Tempelzeit und der des R. Iebuda ein Zeitraum von mindestens siebzig Iabren lag *). Auch von N. Mei'r, R. Jose, — ja, sogar von Rabbi werden in der fraglichen Bcziebuug Behauptungen angeführt, die — da sie Tbatsachcn betreffen — mir aus Traditionen beruben tonnen. Warum soll nun R. Zeliuda nicht auch in Betreff Atabj a's eine besondere Tradition gebabt baben tonnen, ungeachtet er lange nach diesem gelebt?*) — Ebensowenig ist aus dem Umstand, daß von den im Tractat עריות als Zeugenden ansgeführten Personen die Meisten Zeitgenoffen des?"ר II. gewesen׳'''), zu schließen, daß auei> Akabja diesem kreise zu Iabue augehört. Denn scholl das eine Factum, daß il>i<l. 8, 4 ein Zeugnis; von dem wäbreud des .Kampfes gegen Antiochus Epipbanes als Märtyrer gestorbenen Jose ben Ioöser (Genes. Nabb. Im) mitgetbeilt wird, beweist hinlänglich, daß in jener berühmten Sitzung zu Iabue auch Zeugnisse längst verstorbener Lehrer reeitirt wurden. Im Grunde beißt ja עדיות בו ביוס גי״צנית (Ber. 28a) dem schlichten Wortsinne nach: ״An jenem Tage ist עריות vorgetragen worden", — was keineswegs ausschließt, daß nicht schon ältere Bestandtheile unverändert wieder holt wurden. Im Gegentheil scheinen die altern Zeugnisse die *) Vgl. unsere Vorstudien zu der Septuaginta. S. 27. D. Red. 4) N. I ebuda 's Ausdruck: ,,1 ונו׳"n" scheint nicht einmal apodiktisch gemeint zu sein; R. I. findet cs nur schwcrbcgrciflich, daß ein Mann, wie Ak., in den Bann getban worden sein soll. Der Passus: ""ואת מי גיה יוגז׳ der :)(. IchudaיS Ablehnung in Bezug aus Ak. zu bekräftigen scheint, gehört nicht mehr A. I. an. sondern ist Fortsetzung von בתש משגה und in dem Sinne zu nehmen: ״lind wen haben sie ferner noch (außer Ak.) in den Bann getban?" -- Als Worte des ר״י im substituirenden Sinne bezüglich Akabja'S hätte es heißen müssen: m אלא אה מי (conf. R o s ch ha-Schau a 22 u). Diese Ansicht sinder Bestätigung im Ieruseh. 10 מיקc. cit., 100 die Bannverhängung über Akabja und Elasar den Ed an och als zwei g e sch i ch k l i ch e T d a t sa ch e n angeführt werden. während ר״י’$ Aeußerung ח״ו ונו׳ stillschweigend übergangen wird. Auch im Sifri, Xum. ׳ מבאv, wird nur die Bannverhängung, nicht aber R. Jehuda's Bemerkung mitgetheilt. — והגה במעט בל-ד,מעירים במשנת זו ד. ט מזמן ר״ג ווי' יהושע והגיח עחהש בלי ספק (5 — .111 .Ker. chem — .ביוש המחלוקת שדהש, ונמו שאמח בבינזוז, עדיות בו ביוש גישנית

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