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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 4 · p. Seite 134

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 4
Article
Geschichte der Juden in Holland
Date
1856-01-01
Page
Seite 134 (sequence 10)
Language
German
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m Wcfdjidjtc h־v Juden in Holland. hochdeutschen Juden nur von Kauf und Verkauf vou Hanögerätben, gearbeiteten Silbergerätben, allen und neuen Kleidern, Verkauf von Hübnern und anderen Tbieren, Spinnen von Tabalsabsall, Anssnehen »nd Wechsel!! von Münzen und Gcldspecien. lstach und nach fluten Viele an, neben dem Wcchselgcschäft auch Grosil'andel »ach Deutschland und anderen Mäudern zu treiben. Viele sowohl dieser Gemeinde, als auch vorzüglich Portugiesen, legten sich auf den Handel, in (Edelsteinen, vorzüglich Diamanten, hauptsächlich auf die Kunst sie zu schleife», worin sic eine nngemeine Fertigkeit erlangten und die sie noch jetzt mit grosicin Vortbeile ansüben. Tie Zahl jüdischer Mäkler war schon in! Jahre 176'» auf 5>0 gestiegen. Die Staaten erachteten es dennoch für »ötbig, ihnen im Jahre 17.Vj hei strenger Strafe den Verkauf von Weinen oder scharfen Getränken an (Christen, sowohl einzelne Personen als Handelsleute, zu untersagen; vcrordneten ferner, das; diejenigen Inden, die mit Wein oder spiritnösci! Getränken Geschäfte mache», einen Eid zu leisten haben, die unterschiedenen Stenern zu entrichten oder entrichten zu lassen, jedoch mit Ansnähme derjenigen, die wirklich Engroshändler waren oder überseeische Geschäfte machten, für dieselben galten die Ordonnanzen auf Weine und Branntweine, die für allen EngroS und überseeische Handlungen erlassen waren. — An! Ende des achtzehnten Jahrhunderts sinder man unter ihnen die tüchtigsten und scharfsinnigsten Männer, wie Mever und Asser als NechtSgelehrte, Heilbreu und de Lemon (meist Anhänger der Bewegungsprineipicn) als Medieincr. Unter den Portugiesen vorzüglich Iminannel Eapadose, einen! treuen An- Hänger des Oranischeu Hauses, und später bei König Ludwig in große»! Ansehen. Die Juden in Beziehung zum Staate und zu der Kirche in den Vereinigten Nicdcrla nden. Ans der historischen Uebersicht der herrschenden Grundsätze während der ersten fünfzehn Jahrhunderte des Ehriftcuthums, hinsichtlich der Niederlassung der jüdischen Nation unter der europäischen Ehristenhcit, haben wir die Erfahrung gemacht, daß sie unter den römischen Kaisern als eine durch die Staatsgewalt erkannte Ncligionsgesellschast (ruligii» lirii;!) anerkannt wurden, nachher unter den germanischen Nationen als einer der vielen Volksstänunt, die sic in den durch sie eroberten Gebiete ansässig gesunden; seit Elodioig und Dagobert wurden sie in eine Kategorie

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