Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Briefe aus Österreich
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 6)
- Language
- German
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Briefe aus Oesterreich. 99 die ihm den Gehalt zahlte, wenn der katholische Geistliche für den Lehrer war. Eben so wollte» wir. daß sich die Gemeinden die Auto» nomie in Betreff der Anstellung der Lehrer wahren. Bis jetzt haben die Gemeinden blos das Vorschlagsrecht, das Konsistorium entscheidet; und doch kann und darf es nur der Gemeinde allein zustehen, sich den Lehrer zu Wahlen, den sie für den besten hält. — Noch einen andern Nachtheil bieten die jüdischen Schulen in Mähren gegen die neuentstehcndcn in andern Kronländcrn. Bekanntlich bestehen seit der erleuchteten Regierung von Kaiser Joseph II. in Mähren re. jüdische Volksschulen, und zwar nicht vollständig. Wahrend nämlich die Volksschulen im Allgemeinen ans drei Klaffen bestehen, sind in den jüdischen Volksschulen blos die unteren zwei klaffen. Die Lehrer bekamen aus dem sogenannten mährischen Landescassafond einen jährlichen Gehalt von 180 Fl., wie sie sie zu Zeiten Kaiser Josephs bekamen, ks ist aber überhaupt Alles beim Alten geblieben, und be» kanntlich gehört das Volksschulwesen in Oesterreich nicht zu den glänzendsten Seiten dieses großen Staates. Unter den verrotteten Zuständen siecht der Unterricht und die Bildung hin. In Ungarn hingegen, wo früher keine gesonderten jüdischen Volksschulen bestanden haben, wurden und werden solche in »euerer und neuester Zeit inS Leben gerufen. Hingegen ist der Bortbeil dabei, daß diese Schulen eben nach dem Bedürfnisse der Jetztzeit eingerichtet werde», ks werten nicht nur die Gegenstände der Volksschule, und zwar viel gründlicher und besser ge» lehrt, sondern es schließen sich noch andere Lehrgegenstände daran, die für die Bildung der Jugend von Wichtigkeit sind; manchmal ist auch sogar eine Unterrealschule damit in Verbindung. — Was aber inSbesondere als fehlerhaft hervorgehoben werden muß, ist, daß die.Religion ans dem Lchrbuche Bne-Zion vorgetragen wird, ks sind die Acten über dieses Buch schon längst geschloffen, und doch haftet noch der Fluch daran. ES ist der Ausdruck hart, aber wahr. Das Buch hat nichts Höheres, Besseres gefördert; cS diente und dient zu Gelderpres» sungen. Noch heute müssen Braut und Bräutigam dem Gesetze nach aus diesem Lehrbuche die Prüfung über die Rekigionskcnntniß abkegen. Wo der Mangel an Wissen cintritt, dann והכסף יענה את הכל. Freilich will ich nicht eine Klage im Allgemeinen damit erheben; aber Biele trifft der Vorwurf. — Und doch raffen sich nicht die Gemeinden zu einem gemeinsamen Streben auf, um vereinigt zu petiren, daß dieses Gesetz aufgehoben werde. Es hätte diese Petition um so sicherer Aus» ficht auf Erfolg, als das Ministerium von dem Grundsätze auf dem Gebiete de- Schulwesens ausgeht, daß es kein Lehrbuch als obliga» 8*