Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 12
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 464 (sequence 2)
- Language
- German
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464 1 Reccnsionest und Anzeigen. § lya) statt Seite 9 Col. -l Zeile 2 v. b. soll heißest Seite 12 Col. 1 Zeile 18 v. o. § 10b) statt: Seite 13 Cvb2 ׳: Zeile 16 v. st. soll heißen Seik,16 , Col. 3 Zeile 13 v. u. 1;1i ׳ ׳; ß 10e) statt Seite 14 Col. 1 Zeile 15 v. st. soll Heißest Seite 17 Col. 3 Zeile 7 v? u. tz 40d) statt Seite 12 Col. 2 Zeile 14 v. o. soll heißen Seite 15 Col. 2 Zeile 2 v. u. ׳-- - : " ' : § 12a) statt Seite 13 Zeile 2 v.< u. soll heißen Seite 17 Zeile 2 v. § 12a) statt 1.?Ab 1. August soll heißen 1. Ab. — 30. Juli. § 12b) statt Seite 13 Zeile 18 v. o. soll htißen Seite 17 Col. 2 Zeile 10 v. u. Hierdurch kommt -in au leicht auf den Gedanken, daß auch in den Tafeln ähnlich«Hehler Vorkommen, - welche sie völlig unbrauchbar machen wurden. Bei mathematischen Formeln und Zahlenangaben muß mit der größten Peinlichkeit die Eorrcetur besorgt werden, weil ein mühevoll erlangtes Nechnungsergebniß durch eine einzige falsche Zahl unbrauchbar gemacht wird. Res. ging daher mit einem gewissen Mißtrauen an das Aufsuchen einiger Daten. -Unter andern wollte er den Wochentag des 15. Nisan im jüdischen Jahre 5057 wissen und fand in diesen Tafeln, daß der 15. Nisan am Mittwoch den 9. April 1297 trifft. Nun kann aber bekannt!ich . der?15. -Nisan-nicht am-Mittwoch sein. Diese falsche Auflösung rührt von einem unrichtigen Sbnntagsbuchstaben her. In den Tafeln steht für -das Jahr 1297׳ der Sonntagsbuchstabe E, «ährend er für dieses Jahr I׳' ist svgl.NachtragS.468). — Nun muß noch auf einen für den Gebrauch der- Tafeln-wichtigen Umstand aufmerksam gemacht werden. Man hat bei der Anwendung derselben wohl zu merken, daß die ersten Monate eines jüdischen Jahres, nämlich Tischri, Marchefchwan, Kislew, oft Tcheth und Schebat, sich in dem christlichen Jahre befinden, welches in unfern Tafeln das vorhergehende ist, also dann auch bei Aufsuchung eines Wochentages dieser Monate der Sonntägsbuchstabe des vorhergehenden Kahresgenommen -werden muß. Der Verfasser deutet dies in etwas zu kurzer Weise in § 3 an, und wählt bei der Anwendung der Tafel IV H. 16 gerade ein solches Beispiel, wobei der danebenstehende Sonntagsbuchstabe gebraucht wird. Er sucht beispielshalber den Wochentag des 15. Nisan des Jahres 5611, wozu man den daneben stehenden Sonntagsbuchstaben E gebraucht. Wichtiger hingegen wäregewesen die Aufgabe anzuführen, z. B. den Wochentag des 15. Tischri.5611 zu finden, da man hierbei den darüber stehenden Sonntagsbuchstaben F nehmen muß. In einem practischen Handbuche