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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1855-01-01 · Heft 11 · p. Seite 433

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 11
Article
[Rezension]
Date
1855-01-01
Page
Seite 433 (sequence 3)
Language
German
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Recensionen nub Anzeigen. 433 hat je ernstlich an so etwas gedacht? — aber durch die Uebertragung der althebräischen Schriftzüge (כתב עברית) in die Quadratschrift (כתב ׳עור־יית^) seien Corruptionen, Buchstabenverwcchsclungen vorgekommen, besonders hi mit n, כ mit כ ,ע mit מ, von denen Vers einige Proben anführt; in dem übertragenen Texte hingegen fänden sich nur wenige Corrupteln: אבל אחר שנכתבו הספרים בכתב אשורית ואחר כל הזהירות והזריזות לא נתחדשו עור טעיות וחלופי נוסחאות רק מעט מזער (S. 7). So wenig die Vertheidiger des unverdorbenen Massoratextes diese Concessio» machen werden, eben so wenig wird sich die Kritik damit begnügen. Hier gilt es principiis obsta; gibt es wenige Copistenfehler, so kan» es auch viele geben; wie kann man da der Forschung Schranken setzen? Verfasser unterscheidet zwar zwischen echter und falscher Kritik: קריטיקה ישרה וקריטיקה מזויפת, und er glaubt unter der Aegide der erstem zu stehen. Allein wo ist die Wenzscheide? Welches sind die Kriterien, die echte von der falschen zu unterscheiden? Manche Emendatiou, die Vers, vermittelst der echten Kriiik vorschlägt, dürste Vielen eben so rationalistisch erscheinen, wie dem Vers die Ausgeburten der שרעת המינות פרחה בחכמי הפרוטיסטאנטי אשר באשכנז. Auf Einzelnheiten des Eommentars einzugehen, behält sich Ref vor, wenn das ganze Werk vollendet vorliegen wird. Hier soll nur der Weg beschrieben werden, den Vers einschlägt. Jedem Capitel oder größern, zusammenhängenden Abtheilung ist eine kurzgefaßte Inhaltsangabe, nach der historischen Situation italienisch und hebräisch, vorangestellt.. Das erste Capitel stammt nach Vers, ans Hiskia's Zeit, als der übermüthige Major Domus Schebnah im Reiche Juda willkürlich schaltete, Die Rüge des Propheten über eingeriffene Ungerechtigkeit, Ranb, Blutvergießen, Bestechlichkeit der Richter, Gewissenslosigkeit der Großen (16—26) bezögen sich aus Schebnah's Willkür-Regiment. Zum Beweise dafür wird angeführt, daß der Prophet wohl über diese Laster und noch über Ceremoniendienst ohne Gesinnung, aber nicht über Götzendienst seine Strafpredigt ausdehnt, weil unter Hiskia der Götzenkultus aus dem öffentlichen Gebrauche verdrängt war, ohne daß die Restauration des reinen Cultus veredelnd auf die Gemiither eingewirkt hatte. Aehnlich Ewald (Propheten des alten Bundes I, 243 ff.), aber nicht mit dieser Schärfe und Prägnanz. Um diesen Gedanken durchzuführen, versteht Vers. Vers 29 nicht buchstäblich vom Götzendienste, sondern figürlich von Richtern und Fürsten. — lieber die Jncongruenz in diesem Verse יבושו-חמדתם und וחחפרו bemerkt Vers, gar nichts, und doch wäre dabei anzuführen, daß Menachem ben Saruk in Machberet S. 23 unter אל gelesen hat חבושו, ebenso Salomon Parchon Frankel, Monatsschrift. IV. 11. 38

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