Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Rede am Geburtsfeste Sr. Majestät, des Königs Friedrich Wilhelm IV. 15. October 1855
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 404 (sequence 4)
- Language
- German
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404 Rede am Geburtsfeste blickes in den mosaischen Staat/ um dort den Gegensatz zu erkennen, leuchtet er uns nicht, wohin wir das Auge im Mosaismus richten, aufs Glänzendste entgegen? Gott ist das höchste, untheilbare, alle Eigenschaften in sich vereinigende Wesen, das keines Wesens außer ihm bedarf, in dessen Hand der Mensch nicht ein Werkzeug ist, das seinen Egoismus befriedige, sondern der sich des Menschen freuet und ihm wohl thun will. Daher ist auch das Recht das er setzt nicht ein außerordentliches, ausschließlich von seinem Willen ausgehendes; sein Wille kann nur im Recht sein letztes Motiv haben, Gott selbst, ist gleichsam durch das Recht gebunden, oder fassen wir es mit einem würdigern Ausdrucke: das Recht hängt nicht als ein Aeußeres mit dem Willen Gottes zusammen, ist nicht ein zufälliges Attribut der Gottheit, sondern es ist in ihm immanent, macht sein eigentliches Wesen. . Und dem Menschen im Ebenbilde Gottes geschaffen wohnt ebenfalls das Rechtsgefühl inne: der Wille Gottes, sein Gesetz, die Rechtsvorschriften dringen es ihm nicht als ein Aeußeres, das er erst mit seinem Wesen amalgamiren soll, auf; es hat seine innere Nothwendigkeit im menschlichen Geiste und findet dort seine Berechtigung: das göttliche Gesetz will es entwickeln und zum Bewußtsein bringen. Hier ist gleichsam ein Schlagen an dem eine reiche Quelle in seinen Adern bergenden Felsen: der göttliche Stab berührt ihn und ihm entströmt frisches lebendiges Wasser. Es zeigt sich hier dasselbe Verhältniß, das bei den im Mosesthum über Gott verkündeten Wahrheiten hervortritt: sie wurden geoffenbart, und doch sind sie nichtein Aeußeres, Aufgedrungenes; es trügt jede Brust diese Ahnung, und sie ist selbst bei dem auf der untersten Stufe der Cultur stehenden Bewohner des Feuerlaudes nicht völlig erloschen. Aber das was dunkel schlummert und durch die vielfach den Menschen umdämmernden Finsternisse nicht zum hellleuchtenden Lichte Hervorbrechen kann, soll geweckt werden und Leben und Klarheit erlangen. Wie also im Gebiete des Gottesglaubens, so rief im Gebiete des : Rechts die Offenbarung die Erkenntniß wach; der Mensch kam zum ׳Bewußtsein des Rechts und er lernte, was den tiefsten Inhalt aller Rechtsbegriffe bildet, das unveräußerliche Recht des Menschen, seine Berechtigung als Individuum erkennen. Ein tieferes Eingehen in die mosaischeMechtsver-