Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Syrien und die Beduinen unter der türkischen Verwaltung
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 369 (sequence 5)
- Language
- German
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unter der türkischen Herrschaft. 369 kenschleier, welcher die Ausdünstung herabdrückt und über die Erde eine wohlthuende Frische verbreitet. Doch auch in dieser bevorzugten Gegend Syriens ist die Sorgfalt anzustaunen, mit welcher die mindeste Quelle benutzt wird, die Achtsamkeit, mit der man die Wasseradern, die unter dem Boden sickern, in geeigneten Becken vereinigt, um hieraus die Bewässerung über die angebaueten Gefilde zu verbreiten. Als ich dergleichen Cisternen bemerkte, die bis an die Seiten des Libanons sich ziehen und größtentheils bestimmt sind Anpflanzungen von Maulbeerbäumen zu befruchten, rief ich mir unwillkürlich die Stelle Salomons im Prediger zurück: ״Ich machte mir Teiche, um aus ihnen einen Wald junger Bäume zu tränken". In unseren feuchten Ländern trifft man mitunter böse Menschen, die um Rache zu üben Bäume umhauen oder zerstören, die den Besitz ihres Feindes werthvoller machten. Im Orient zerstört man die Wasserbehälter oder man verschüttet den Brunnen, dessen Wasser das Feld des Feindes tränkt; und man ist sicher, daß bald der verheerende Wind über diesen Boden ziehen und ihn verbrennen wird. Handelten nicht die Philister in solcher Weise hinsichtlich Isaaks? ״Die Philister, erzählt die Schrift, verschütteten alle Brunnen, welche die Knechte Abrahams gegraben hatten. Hierauf entfernte sich Isaak und kam in das Thal Gerar, um dort zu wohnen". Der Orient ist das Land der Unveründerlichkeit, nichts wechselt dort, die biblischen Handlungen tauchen dort jeden Tag in den Augen Jener die daselbst leben wieder auf. Die Araber haben von uralter Zeit eine einsichtsvolle weise Gesetzgebung über den Lauf der Wasser besessen. Die muselmännischen Rechtsgelehrten haben nun wieder ihrerseits gesucht das Eigenthumsrecht an Bächen und Quellen festzusetzen; denn mehr als anderwärts war in diesem Lande von Wichtigkeit den Streitigkeiten vorzubeugen, die zur unmittelbaren Folge haben würden, die wohlthätige Entdeckung einer Quelle oder den nützlichen Gebrauch eines laufenden Wassers zu paralysiren. Selbst in der Wüste, bei dem Nomaden, den blos das Naturgesetz regiert, gibt es Bräuche hinsichtlich der obschon nur momentanen Besitzung der Wasserpfützen, die sich aus den Winterregen bilden; und man siehet oft zwei miteinander im Kriege stehende Stämme ihre Zuflucht zum Gottesfrieden