Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Präsidentur im Synhedrium
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 354 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829178-2829188-2853959--02497-2854003- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
354 Wissenschaftliche Aussätze. das biblische Wort selbstständig handhabte und deshalb oft, namentlich nach dem Austauchcn der Sadducäer, auf Gegner stieß. — So hat z. B. ein des Alibi übersührter Zeuge am ער nach Interpretation der Soferim nur dann die Strafe des Todes, die er einem Andern zugedacht, zu erleiden, wenn , an diesem die Strafe noch nicht vollzogen, sondern blos das Urtel gefällt ist; hierbei stützte man sich auf den bibl. Ausdruck זמם. — Die Sadducäer find entgegengesetzter Anficht, sich auf den Vers נפש תחת נפש stützend. — Daß dies noch eine von den Soferim herrührende Interpretation ist, bezeugt der Umstand, daß bereits Jehuda ben Tabbai, der nach dem oben Gesagten noch jener Zeit, nämlich der gr. Synagoge angehörte, so handelte (Maccot 5b. Chagiga 16b). — Ganz so ist die Auslegung des Verses בענן אראה הכפורת by (3. Mos. 29, 2), wo nach den Soferim die Rauchwolke innerhalb, während sie nach den Sadducäern außerhalb des Allerheiligsten zubereitet werden muß; auch hier stützen sich beide Auslegungen auf die biblischen,Ausdrücke^) (Joma 19b. 53a). — Auf diese Weise müssen wir alle gegen die Sadducäer abgegebenen Erklärungen, wie die in Betreff des Wochenftstes (Menachot 65 b), der körperlichen Verletzungen (Baba kaum 84a) u. dgl. ansehen. — Gegen die zuerst erwähnten, Terininationen, findet sich kein Streit von Seiten der Sadducäer, auch ist ein solcher nicht gut denkbar, denn das bibl. Gesetz mußte doch einmal ans irgend welche Weise von den Gesetzlehrern bestimmt werden; anders aber verhielt es sich mit dem Verständniß des Buchstaben der h. Schrift, mit den eigentlichen Interpretationen, hier variirten die Ansichten^). Ganz anderer Art aber sind solche Bestimmungen der Sopherim, wo eine völlige Unabhängigkeit vom bibl. Gesetz und Wort, und eine 4) Im jerusal. Talniud (Joma S. 4 b) haben die Sadducäer für ihre Ansicht auch eine Art von ״ ,קל והומרda doch die Zubereitung innerhalb auch bei einem menschlichen Fürsten nicht schicklich wäre, geschweige bei Gott". — אם לפני בשר ודם עושי; כן קל וחומר לפני השקוה; ähnlicher sadduc. ק״ו in Jadaim 4, 7. — ■ - -A' י ö) Nach Horajot 4a war ein strafbares Zuwidcrhandeln gegen das Synhedrium nur da möglich, wo die Sadducäer anderer Meinung waren, אץב״ד חייבי; עד שיורו בדבר שאין הצדוקי; מורי; בו אבל בדבר שהצדוקי; מורי; בו פטורי; מאי טעמא זיל קרי בי רב הוא. — Es kann unmöglich unter דבר שהצחקין מורי;בו ein ausdrücklich in der Schrift enthaltenes Gebot verstanden werden (vergl. das.). Vielmehr ist unter רבד שאי; הצדוקי; מודי; בו ein solches Gesetz gemeint, wo עיקרו מר״ה ופירוש, מר״ם, oder eine soferische Interpretation, hingegen unter ,דבר שהצדוקי; מורי; ein bibl. Gesetz mit soferischer Termination, welcher, wie bereits erwähnt, die Sadducäer in der Regel beipflichteten. —