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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1855-01-01 · Heft 7 · p. Seite 268

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 7
Article
Die Präsidentur im Synhedrium
Date
1855-01-01
Page
Seite 268 (sequence 3)
Language
German
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268 Wiffenschaftliche Aussatze. Der Umstand vielmehr, daß das Shnhedrin zu Herodes' Zeiten im Besitz einer Machtvollkommenheit und gehörig eonstituirt erscheint, da dieser König vor demselben erscheinen mußte, bezeugt eine weit frühere, noch von der Blüthezeit Judäa's herrührende׳ Existenz jenes Gerichts- Hofes. U- Der Talmud (Shnhedrin INa) läßt auch bereits Janai (Alexander) ca. 80 ante vor dem Synhedrin, unter Vorsitz des Schimon ben Schetach, sich vertheidigen. — Wann aber die Epoche der Kencßct hagdolä als beendet anzunehmen, wann also das Shnhedrin seinen Anfang genommen, dürste sich allerdings nicht mit genauer Bestimmtheit Nachweisen lassen^), jedoch scheint es, daß jene erst ca; 100 Jahre vor der Zerstörung, also 30 v< übl. Zeitr., als geschlossen zu betrachten ist. -— Ref. ist nämli^» der Ansicht, daß die שיירי כנסת הגדולה, als deren Einer Simon der Gerechte (Ab. 1, 2) bezeichnet wird, nicht als Schluß, ttd'frttctt'fd jmer synagoga magna, sondern als ein besonderes Collegium derjenigen anzusehen ist, die man, wahrscheinlich aus Hochachtung gegen die Vorgänger, gleichsam als die Epigonen derselben betrachtete — das Supplement des vorangegangenen Collegiums bildend.— Simon war nun der erste dieser .5 6שיירי כג״הו); zu welchen aber auch außer Antigonüs dem Sochäer die in den solgmden: Generationen, namentlich diejenigen Schulhäupter, welche — unter dem Namen Sugot bekannt — in Abot 1, 3—11. Ehag. 16a genannt werden, und bis Hillet excl. blühten, gehören. —^ Eines Collegiums der Hasmonäer ביח דיין wird an vielen Orten (Aboda sara 36d. babyl. Shnhedr. 82 a u. a.) Erwähnung getham, -was einigermaßen mit zur Stütze dienen könnte, daß man darunter die während der Dynastie der Makkab. blühenden Schulhäupter und Mitglieder verstanden Hat.— Es soll aber, wie aus dem bisher Gesagten zu ersehen, das^>rUlvtM ^2י^ ריןש nicht etwa von der Glanzperiode der Makkabäer (160 v. übl. Zeitr.) ab gerechnet werden, sondern schon von der Hohepriesterschaft der Hasmonaischen Familie, die bis kurz nach Simon 5) Vgl. übrigens Frankel, Programm zur Eröffnung u. s. w. Breslau, 18SL, über paläst. ü. alexandrin. Schriftfvrschung S. 5 ff. 6) Vergl. Joma Sa u. Torath Kohan. zu St. ma nפמינד. «*׳ ist nichts anderes, als ein Gebot das nur halb und halb zum Opferdienste gehört; ebenso das im Talmudischen oft gebräuchliche שייר, wie שייר, mn, etwas ausschließen, WaS eigentlich doch aber nur theilweise dazu gehört, und ganz so ist auch das שיירי aufzufassen. — Die hier zurückgewiesene Auffassung ist, obschon sie allgemein angenommen wird, sehr gezwungen, und am allerwenigsten sprachlich zu rechtfertigen; man würde dann eher pinn oderסוף כנ״רג erwarten. —

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