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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1855-01-01 · Heft 7 · p. Seite 267

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 7
Article
Die Präsidentur im Synhedrium
Date
1855-01-01
Page
Seite 267 (sequence 2)
Language
German
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Wissenschaftliche Aufsätze. 267 des Tempels, aber noch immer zu Jerusalem seinen Sitz hatte, und später, nachdem der Tempel eingeäschert war, und Jerusalem nicht mehr zur Verbreitung der Lehre geeignet schien, von Rabban Jochanan ben Saccai nach Jamnia oder Jabneh * 2יבנה) verlegt worden ist. — Die Erlaubnis die Zkerxes den Juden gegeben hatte, unabhängig von persischer Oberherrschaft Richter und Rcchtsbeamte einzusetzen, und hiermit den Esra beauftragte 3מני שפטין ודינין), scheint auch unter der griechischen Herrschaft nicht geschmälert worden zu sein, obschon die Hohenpriester von den griechischen Königen in Egypten und Syrien, an welche sie die Abgaben zu entrichten hatten, als Statthalter eingesetzt wurden. — Um nun die Traditionskette ohne Unterbrechung fortzuführen, wird unmittelbar nach dem Erlöschen der Prophetie ein den Geist des Gesetzes tragender Körper genannt, und zwar ein Collegium, das bekanntlich den Namen כנסת הגדולה, die ״große Synode", ״synagoga magna“ führte, als dessen Fortsetzung die סנהדרין גדולה anznsehen ist. — Daß Esra ein solches Gerichtscollegium gebildet und er selbst an dessen Spitze gestanden, ist ebenso unzweifelhaft, wie andererseits über die Mitglieder jenes Collegiums, ob sie zu ein und derselben Zeit gelebt, oder verschiedenen auf einander folgenden Generationen angehörten, die größte Verwirrung geherrscht und oft die verkehrtesten Resultate zum Vorschein gekommen find. — Jedoch herrscht darin eine ziemliche Uebereinstimmung, daß unmittelbar an die synagoga magna, höchstens nach kurzer Unterbrechung, das Synhedrin sich anschließt. — Vor Eroberung Judäa's durch Pompejus (63. ante), wo Gabinius die Eintheilung in 5 Gerichtssprengel, in denen eben so viel Synhedrialcollegien ihren Sitz erhielten, gemacht, und deren größtes in Jerusalem war4) — welches vielleicht deshalb im Gegensätze zu den andern kleinern סנהדרין גדולה genannt wurde (?) — erwähnt zwar Josephus nicht dieses Gerichtscollegium, jedoch spricht dies keines Weges dafür״ daß es erst um diese Zeit gebildet wurde. — stand, ist nicht abzusehen, da diesen keine Ehe zu schließen verboten ist. welche andern Israeliten gestattet? (vgl. Kiddusch. 4, 1). — In Joma 25 a jedoch wird hiefür eine andere Synhedrialfunction erwähnt, daß nämlich der Präfident oder ein anderes Mitglied des Synhedrin .זקן יושב במערבך bei verschiedenen Verloosungen der Opferdienste in der Lischchat Hagasit, von den Priestern umringt, zugegen war.— 2) Vgl. Rosch haschanah 3va und Grätz, Geschichte der Juden S. 185. Note 2. 3) Esra 7, 25. 4) Jos. Ant. 14, 10. —

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