Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Rabbi Meir
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 6)
- Language
- German
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130 Rabbi Me'i'r. tung des Menschen überhaupt zu allen Zeiten einen leicht be« greiflichen Zusammenhang Hatte, einen in der zwanglosen Weise der Hagada ausgesprochenen Satz Meir's an, aus dem sich abnehmen läßt, wie durchdrungen er von der Höhe und Würde der Menschennatur war. Der Mensch, lehrt er, steht höher als ein Engel, da es in der Schrift heißt: ״Er wird seinem Engel befehlen, daß er dich hüte." Höher aber steht das, was gehütet wird, als der Hüter. Aus dieser Schätzung des Menschen um seiner selbst willen läßt sich einerseits seine großartige Toleranz gegen Heiden und Andersdenkende (Synh. 59, Pesachim 20), andererseits der bei ihm in ungewöhnlichem Grade vertretene Wohlthätigkeitssinn ableiten. Wir glauben nicht zu weit zu gehen, wenn wir von letzterm annehmen, daß er auf viele seiner halachischen Meinungen von entscheidendem Einflüsse gewesen sei. Beispielsweise ist er in den MiMnajot Pea 4, 11, 5, 3, 7, 5 bei den dort vorkommenden Eontroversen immer auf Seiten der Armen. Belehrend in dieser Hinsicht ist auch die (Baba Batra 10) mitgetheilte Antwort R. Meir's auf eine von Heiden aufgeworfene, freilich mehr als oberflächliche Frage: ״Wenn Euer Gott die Armen liebt, warum läßt er sie arm sein?" ״Damit", entgegnet er auf ihren Standpunkt eingehend, ״wir ihre Ernährung übernehmen und, indem wir fremdem Uebel abhelfen, so zugleich das Mitte! finden, eigener Schuld Verzeihung zu erwirken". Daß R. Meir im Verkehr die strengste Rechtlichkeit gewahrt wissen will, braucht nicht gesagt zu werden. Wohl aber verdienen manche seiner Sätze, die den Grad der Gewissenhaftigkeit, die Andern gegenüber zu beobachten sei, näher bestimmen, eine Erwähnung. Es ist als Betrug anzusehen, lehrt R. Meir, wenn wir in Jemand dringen, bei uns zu speisen, wenn oder vielmehr weil wir wissen, daß er nicht bei uns speisen wird, ebenso ihm Geschenke zu schicken in der Ueberzeugung, daß er sie Nicht annimmt. Dieser Satz wird denn auch unbedingt anerkannt mit dem ausdrücklichen Be« merken, daß diese Erschleichung fremden Wohlwollens in gleicher Weise einem Heiden als einem Israeliten gegenüber stündlich sei (Ehulin 94a)./ Ein anderer Satz R. Meir's lautet: Wer über die Sache seines Nächsten, er mag sie als Hüter oder in Folge irgend eines Auftrages in seine Hände bekommen haben, im Geringsten anders verfügt, als der Wille des Eigenthümers besagt, ist׳ einem Räuber-fremden Gutes gleichzustellen (Bab.