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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1854-01-01 · Heft 9 · p. Seite 339

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1854)
Issue
Heft 9
Article
Die Parallelen zu Schillers Bürgschaft, insbesondere in Beziehung auf eine jüdische, kritisch beleuchtet
Date
1854-01-01
Page
Seite 339 (sequence 11)
Language
German
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Die Parallelen zu Schiller'ü Bürgschaft. 339 bendcr Vater zur Ueberwacknng anvertrant hatte, zu überantworten, hi zeigte auf einen gewissen (5*bu Dsarr, der ihn sonst nicht gekannt, und war gewiss daß derselbe für ihn zu bürgen sich entschließen würde. Dieser, von Omer befragt, ob er die Bürgschaft annehmen wolle, willigte ein, und als das Brüderpaar hiermit^zufriedcn war, zog der Jungling fort. Die drei Tage verstrichen, ebne daß jener zurückgekehrt war und die Brüder, welche nicht glauben konnten, daß er sein Wort halten werde, versckmäbeten jede Geldbuße und bestanden darauf, daß der Bürge getödtet werde. Da erschien zum Erstaunen Aller, welche eine solche Treue und Todesverachtung bewunderten, plötzlich der Jüngling, stellte sich vor den Jmüm und sprach: Dem Pflichttreuen wird ans Erbarmen vielleicht verziehen, und wissend, daß vor dem Tode, wenn er droht, nichts ftbütze, eilte ich hierher, aus daß man nicht glaube, daß das menschliche Herz der Treue beraubt sei. Gbu Dsarr erklärte hieraus, daß, obwohl ihm der Jüngling völlig fremd gewesen, es doch, nachdem dieser ihn zum Bürgen gewählt hatte, seine Hochherzigkeit nicht zngclassen habe, die Hoffnung desselben zu täuschen, auf daß man nicht glaube, daß das Herz des Menschengeschlechts der Tugend beraubt ׳sei. Als hierauf die 'Brüder erklärten, daß sie nun dem Jünglinge verziehen hätten, damit man nicht glaube, daß der Mensch der Billigkeit beraubt sei, war der (?mir hoch erfreut, pries des Jünglings Gerechtigkeit und Treue, billigte Ebu DsarrS Großmutb, lobte der Brüder Billigkeit und befahl, letzteren ans dem Schatze eine Buße für den Vater zu reichen. Jene wiesen sie aber zurück und sagten: Wir haben dem Jünglinge verziehen, 11m Allah s Gnade zu erlangen; für solche Wohltbaten aber pflegt man keine Buße anzunebmen. Es leuchtet ein, daß sich der Eharakter der Sage nach der arabischen Quelle wesentlich von der Darstellung in der, jüdischen Bearbeitung unterscheidet. In der letzteren sind es durch HerzenSncigung verbundene Freunde, welcher für einander Bürgschaft leisten und die Freundestreue ist es, welche in beiden mächtiger wirkt, als die Sorge um die physische Wohlfahrt; in der arabischen Bearbeitung dagegen ist von Freundestreue gar nicht die Rede. Ebu Dsarr kannte vorher den Jüngling gar nicht und nur eine an dem Orientalen so oft bewunderte Hockherzigkeit konnte ihn bestimmen, des Jünglings Hoffnung nicht zu täuschen und sich für ihn als Bürgen zu stellen. Und wenn dieser zurückkehrt, um den Bürgen aus der Gefahr zu befreien, in der er schwebt, so ist es wiederum nicht die Liebe zu dem Freunde, die ihn treibt, sondern die Treue überhaupt; die Pflicht, das gegebene Wort zu halten, beflügelt seine Schritte, die Erfüllung derselben gewinnt an

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