Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1854)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Parallelen zu Schillers Bürgschaft, insbesondere in Beziehung auf eine jüdische, kritisch beleuchtet
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 2)
- Language
- German
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330 Die Parallelen zu Schiller's Bürgschaft. sprach, daß sie ihn als Dritten im Bunde annehmen möchten. Mit wenigen Verschiedenheiten findet sich diese Erzählung auch bei Eicero's Zeitgenossen, Diodor non Sicilien^). Er fugt nur hinzu, daß PhintiaS, wie er den einen Pythagoräer nennt, nachdem er dem Tyrannen nacbaestellt hatte (cTußsßouXevxo^ 70 7\>pavvo), zum Tode verurlbeilt worden sei, daß er um seine häuslichen Angelegenheiten nach seinem Ermessen zu ordnen (rcspi 70$ &׳!ov rcporepov aßo\>Xe70u hiov/.ffica) einen Urlaub auf einige Tage begehrt hätte und erst in dem letzten Augenblicke, als Damen',bereits zum Tode geführt wurde, unverhofft berbeigecilt war^j. Die Schriften, in denen unsere'Erzählung nütgetheilt wird, chronologisch anfzählend, wurden wir nun das über fabuhtrum zu erwähnen haben, welches dem Hygin, einem Freigelassenen des AngustuS und Freunde Ovids beigelegt wird. Indessen aus der Art und Weise, wie Hygin die Geschichte erzählt und namentlich ans den Zusäjzen, die in seinem Berichte bereits enthalten sind, geht hervor, daß entweder^) der Verfasser des genannten Fabelbuches nicht der Freigelassene des AngustuS sein könne, oder daß wenigstens die Nummer 257 desselben, welche unsere Erzählung enthält, spateren Ursprunges sein müsse. Abgesehen davon nämlich, daß hier die Freunde Moeros und SelinuntiuS genannt sind und der Tyrann bald Dionys bald Phalaris heißt, wird erzählt^ wie Moeros aus Rache gegen den grausamen Herrscher diesen habe tödten wollen, von den Trabanten aber ergrissen und mit der Waffe in der Hand vor den König geschleppt, dort sein Vorhaben emgesteht und zum Tode am Kreuze verurtheilt wird. Moeros bittet um eine Frist von drei Tagen, um die Schwester zu verheirathen und stellt den Freund als Bürgen. Dieser, darauf aufmerksam gemacht, daß, falls Moeros nicht zu rechter Zeit zurückkomme, er den Tod erleiden müßte, übernimmt dennoch die Bürgschaft. MoeroS aber wird, nachdem er die Schwester verheiratbet hatte und bereits aus der Rückkehr sich befand, von einem angeschwollenen Strome an der Weiterreise verhindort und fleht an dem User, daß der Freund nicht durch ihn sterbe. Als nun der König, nachdem bereits sechs Stunden des dritten Tages verflossen waren und Moeros noch nicht zurückgekehrt war, den Seli- 2) In den Mögen 7rcpl dptrrtq xa\ xatxta;, cdit. Wesseling II p. 554. 3) 0 81 3>nxCa? &vcA:;{gtio; £ti\ 7% £crxonnr)S tqu xp^ou poirfir 5po- }Aotiog toO Aaiuavoc aTcayopiNOv ־rcpäc rrv avayxtjv. 4נ Wie schon Scheffer in seiner Dissertation de Hygmi scriptoris fabularum actatc atque stylo behauptet.