Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1854)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Parallelen zu Schillers Bürgschaft, insbesondere in Beziehung auf eine jüdische, kritisch beleuchtet
- Date
- 1854-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Die Parallelen zu Schillers Bürgschaft, insbesondere in Beziehung auf eine jüdische, kritisch beleuchtet. Ein Beitrag;117 Sagenkunde von Dr. M. Wiener. Du kos hat, unseres Wissens der Erste, in den israelitischen Anualen Jahrgang 1839, S. 415 darauf hingewiesen, daß die Erzählung von der Bürgschaft, welche von Schiller bearbeitet worden ist, sich auch bei R. Menachem de Lonsano in den שתי ידות am Ende des מעריך findet. Später hat Steinschneider die erwähnte Erzählung in den! Jahrgange 1845 des Magazins für die Literatur des Auslands, jedoch ohne weitere Bemerkungen, übersetzt. Bei der großen Verbreitung aber, welche die der gedachten Ballade zu Grunde liegende Erzählung schon im Alterthume fand und deren sie sich noch gegenwärtig insbesondere in Folge der Schiller'schen Bearbeitung erfreut, scheint es nicht unzweckmäßig, sammtliche Stellen, in denen die in Rede stehende Erzahlung mitgetheilt wird, soweit sie uns bekannt geworden, hier chronologisch zusammenzustellen, um mit Bezugnahme auf die angegebene jüdische und eine noch spater anzuführcnde.arabische Quelle uachznweisen, welche Umgestaltung diese Sage im Verlaufe der Jahrhunderte erfahren und wie sie von den verschiedenen Nationen eine ihrem EharaEter entsprechcnde Bearbeitung gefunden hat. Unter den römischen Schriftstellern wird dieselbe von Eicero erwähnt und zwar an zwei Stellen 1). Eieero erzählt dort, wie der Tyrann Dionys die seltene Freundschaft unter den Pythagoraern Dämon und Pythias bewunderte, von denen der Eine, nachdem der Andere zum Tode verurtheilt worden war und sich zur Unterbringung der Seinen (commendandoruiii suorum causa) einige Tage Urlaub erbeten hatte, sich für diesen als Bürgen auslieferte, und als der Verurteilte zu rechter Zeit zurückkehrte, die Bitte aus- 1) De officiis III, 10 und TuscuL disput. V, 22. Frankel, Monatsschrift. Hl. 9. 25