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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1854-01-01 · Heft 8 · p. Seite 302

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1854)
Issue
Heft 8
Article
Die Eröffnung des jüdisch-theologischen Seminars
Date
1854-01-01
Page
Seite 302 (sequence 10)
Language
German
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302 Die (vrüffnuן!\ו des jüdisch-tbeologifiku'n Seminars. Kimigl. sächsischen Kultiisniiiiisteriuul ausgegaitgen war, vor dem I. August d. I. nicht definitiv und für immer ausschciden. also auch seine zur Erlangung der diesseitigen Natnralisatten nöthige Entlassungs-Urtunde nicht früher bcibringen könne — wurde die Eröffnung de» Seminars auf den August d. I. festgesejzt. Nachdem die Statuten die hohe Bestätigung erhallen, wurde auf Grund derselben zur Fundatiou der Anstalt geschritten. Dem der Königlichen Regierung überreichten FundakionSprotokollc vom 24 Mai d. I. entnehmen wir Fatgende»: In Hypotheken und Effekten ist der Anstalt ein Betrieb»- kapital von 100,000 Thalern übergeben, dessen jährliche Zinsen gegenwärtig ä77ö THaler betrage». Ferner ein Grundkapital des LehrerpensionSfondö von 3000 Tblr.; ferner ein Kapital zur Fuudirung von Freitischen oder Stipendien für auswärtige Schüler der Anstalt von 5000 2 b Ir. Der Zinsenlauf sä mm il ich er vorstehender Stistungskapilalicn zu Gunsten de» jüdisch-theologischen Seminar» ist vom 1. April d. I. ab beginnend fest ge sem. Die Hypotheken werden ailf den Namen der Stiftung übcrschrieben. Diesen Kapitalien in Hypotheken und Effekten, gegen deren puprllarische Sicherheit die Königliche Regierung laut hohen Erlasse» vom 1. Juli d. I. nicht» zu erinnern gefunden hat, tritt als weitere» Stiflungsvermbgen der durch die neuen inucren Einrichtungen erhöhte Werth des der Stiftung überwiescnen Grundstück» nebst Inventarium hinzu, und endlich die Bibliothek, mit deren Bildung bereit» vorgeschritten ist und immer noch sortgefahren wird. — Zur Ergänzung obiger Anführungen wollen wir noch bemerken, daß die alljährliche Bergrößerung de» für den Pensionsfond bestimmten Grundkapital» im Statut vorgesehen ist, und das; an der Berwalcung desselben da» Lehrerkollegium selbst Antheil haben wird. Eine» Zuwachse» erfreut dieser Fond» sich bereit» durch ein Geschenk von 500 Thalern, an» der Hand eines im stillen Wohlthun geübten Maimcs. — Bei der Entwerfung de» allfährlich^zu fertigenden Etat», welcher alle zu den Bedürfnissen der Anstalt uothwendigen Titel umfaßt, ist die Zuziehung des Directors statutarisch bc-

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