Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1854-01-01 · Heft 6 · p. Seite 218

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1854)
Issue
Heft 6
Article
Briefe aus Berlin
Date
1854-01-01
Page
Seite 218 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2829164-2829171-2853112--01697-2853144
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

218 Briefe aus Berlin. konnte, und wird sich nicht wundern, dass zu mancher Klage über Handelsi'uden und $u daraus sollenden ferneren Probibitiv-Maßregeln Anlaß gegeben wurde. In eine böck>st peinliche Lage wurden aber die Juden im Iabr 1703 dureb die Berlänmdnngen des (יeuocvtitni Mcihjj gebracbt, weleber sie der Lästerung tvbristi lind der christlichen Religion anklagte — ein gewöbnlicbes Manöver der Konvertiten um sich (Mo(b und Anseben zu erschleichen. Es gelang ihm eine Aufregung der Ebristen gegen die Illden aller Orten in einem solchen Grade zu erzeugen, dass ein Publikandum an alle Obrigkeiten nötbig wurde, des Inhalts: ״Eie mögen, nachdem die Allklage gehörigen Orts tu Untersnebung genommen worden, die Illden überall gegen Gewalt wie gegen öffentlicbe und beimliche Kränkungen schützen". Noch erhebet wurde die Gefabr, als ein anderer Bekebrter, Franz Menzel, die Kahtzischen Berlaumdungen bestätigend mit Verdächtigung des Alenu-Gebetes al!strat. Dws batte eine Sorgen erregende höchst langweilige Proeedur und ein lästiges Verhör aller Rabbinen, Lehrer, Sebächter ulld Borbeter zur Folge, denen die betreffenden Fragen vorgelegt wurden und deren Antworten mitunter drollig genug ausfielen. Aus Grund der Protocolle wurde zwar die Allklage entkräftet, jedoch der scharfe Befehl gegeben, daß an Orten wo ein Rabbiner Vorbauden, wie in den Residenten Berlin re. derselbe schuldig sei das Gebet Alenu laut vorzllbeten, wo aber nicht, soll der Kantor oder sollst ein bewahrter Mann cS verrichten und sich bei. schwerer Strafe dessen nicht weigern. Auch sollen Aufseher über die berlinischen Indenscbuleu darauf Acht haben, ob die verdächtigten Worte im Gebete Alenu ausgesprochen würden, in welchem Falle die Inden zu einer lcidentlichcn Geldbuße verurtheilt werden sollen. — Wenn der eben erzählte Borfall die Erwachsenen schmerzlich berühren mußte, so erfolgte in eben diesem Jahre ein Verbot, welches der Jugend nicht minder verdrießlich war. Am Purimseste pflegten nämlich arme jüdische Knaben eine kleine Komödie, das Ahaöverosspiel, in den Häufern der Bemittelten unter Begleitung einer elenden Musik aufzusühren, wobei sie in den zu den Rollen passenden Kostümen am Hellen Tage durch die Straßen liefen. Da dies nun gerade in die Eharwoche fiel, so gab dies nach dem Ausdrucke unserö Gewährsmannes ״den damals Lebenden srommern Berlinern Aergerniß und Anstoß". Der Jude Beermann Frankel, in dessen Hause cs vorsiel, mußte 20 Thalcr Strafe zahlen und seit der Zeit unterblieb dies öffentliche Schauspiel. Der unparteiische ״König" beklagt sich dagegen, daß man nicht ebenso das Herumlaufen der heiligen drei Könige um die Weihnachtszeit untersagt hat.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.