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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 12 · p. 465

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 12
Article
Briefe aus Mähren
Date
1853-01-01
Page
465 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briefe aus Mähren. 465 Anzahl von Familien festgesetzt, die nicht überschritten werden durfte. Hatte eine Gemeinde z. B. 200 Famillenstellen, so durften nur 200 Familien in derselben gegründet werden. Da aber die Bevölkerung narürlich wächst, so verordnete das Gesetz daß nur die Erstgebornen das Anrecht auf eine erledigte Familienstelle haben, und im Falle es deren nicht giebt, so folgen die Nachstgebornen. Welche Leiden und welcher Jammer, welcher Verderb und welche Unsittlichkeit entstanden aus diesen Verhält- Nissen! Man Zählte die Tage des greisen Familienvaters, und mancher Jüngling knüpfte an dessen Tod die HMnung, seine Stelle einzunehmen und ein sogenannter ״Familiant" d. h. ein zur Gründung einer Familie Berechtigter werden zu können! Ein Heirathskanditat suchte den andern Zu verdrängen, ihn zu verläumden, oder durch Bestechung es ihm zuvorzuthun! Viele Spätgeborene heiratheten heimlich, ohne Erlaubniß der Behörden, und ihre Kinder, welche nicht als eheliche anerkannt wurden, waren später, wenn sie herangewachsen waren, unzähligen Verlegenheiten ausgesetzt und waren den Behörden gegenüber mit dem Makel der unehelichen Geburt behaftet! Ihr gewöhnliches Loos war, daß sie von den Gemeinden als Recruten gestellt wurden. Ein Sohn einer solchen ge- Heimen, religiös gültigen Ehe z. B. hatte sich dem Rabbinerstand gewidmet und mußte erst die Gnade Kaiser Ferdinands anruftn, um die Erlaubniß eine Familie zu gründen zu erlangen, da er ohne dieselbe kaum von einer Gemeinde würde gewählt worden sein. Und welche Steuern hatte der mährische Familienvat.r zu entrichten! Familientaxe jedes Jahr, Verzehrungssteuer von Fleisch, Fischen, Geflügel, Wein jede Woche, jeden Tag! Steuern an den Staat, Steuern an die Guts- Herrschaft, Steuern an die Gemeinde! Dazu kam erst die Härte, mit der ein einfacher Amtschreiber der Patrimonialgerichte die Juden behandelte! Kein Wunder, wenn Juten und Christen streng gesondert von einander lebten.'״ Ja, •am Col-Nidre-Abend strcmten die Christen in die Synagoge, uw den heiligen jüdischen Gottesdienst anzusehen; aber wehe dem Juden, der sich am Frohnleichnamstage z. B. in die Christenstadt gewagt hätte! — Ganz anders erscheint uns das mährische Ghetto später, als der frische Geist Sr. Majestät Franz Josephs I. dem österreichischen Staate eine neue Gestaltung gab, von der auch die Juden Mährens freudig berührt wurden! Mit aufrichtigem Dankgefühl schlugen die Herzen der mährischen Juden dem echt kaiserlichen Gnadengeschenk entgegen, in allen Synagogen stiegen heiße Gebete für das Wohl des edlen und ritterlichen Monarchen auf, der Großvater prägte dem Enkel dm Namen des unsterblichen Regenten ein, der die Juden Oesterreichs frei gemacht und ein Gesetz und ein Recht für Alle gab! Ein frisches Leben begann Frankel, Monatsschrift II. 35

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