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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 12 · p. 462

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 12
Article
Die Diaspora zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1853-01-01
Page
462 (sequence 14)
Language
German
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462 Die Diaspora zur Zeit des zweiten Tempels. ״Cäsar August, Pontifex Maximus, Volkstribun, macht bekannt. Da das Volk der Juden und ihr Hohepriester Hyrcan nicht nur in der gegenwärtigen sondern auch in der früher!! Zeit, und vorzüglich unter meinem Vater, dem Imperatoren Cäsar, treu und geneigt dem Volke der Römer befunden!vurdc», so habe ich und mein Nath auf Beschluß des römischen Volkes verordnet, daß die Inden nach ihren Sitten dem väterlichen Gesetze gemäß, wie es unter Hyrcan dem Hohnpriester des höchstcn Gottes geschehen, leben sollen; daß deren Weihgeschenke unantastbar seien, nach Jerusalem gesendet und den hierzu betraueren Männern übergeben werden: daß sie ferner an Sabbattagen und au deren Rüsttag von neun Uhr an ז) von Gerichtsstellungen befreit seien. Wenn Jemand ihre heiligen Bücher oder ihre heligen Gelder aus dem Sabbathaus 8) oder aus dem Lehrhause 9j stiehlt, so ist er als Heiligthumschänder zu betrachten und sein Vermögen verfällt dem römischen Staatsschatz. — Die Zuschrift, die sic au mich wegen meines Wohlwollens gegen alle Menschen und wegen der Verdienste des Casus Marcus Censorinus gerichtet haben, soll in dem berühmten von ganz Asien mir zu Ancpra gewidmeten Orte ausbewahrt werden. Sollte Jemand gegen das, was hier anbefohlen wurde handeln, so wird er mit keiner leichten Strafe bestraft werden." *) Die römischen Decrcte sind erlassen nach Ephesus, Delos, Kos, Laodicäa, Milet, Pergamus, Hälicarnassus, Sardes. An allen diesen Orten also zahlreiche Gemeinden. Zum Mittel- Punkt hatten sie Jerusalem, das wie Philo a) den jüdischen König Agrippa in einem Briefe an Caligula sagen läßt: ״nicht nur die Metropolis des Reiches Judäa soudern vieler Reiche, durch die zu verschiedenen Zeiten dorthin ansgesandten jüdischen Colonien ist. In Egypten, Phönicicn, Syrien und Cölesyrien; Pamphylien, Cilicicn und verschiedenen Theilcn Asiens bis Bitynien und die Busen des Pontus; und in Europa, in Thessa- 7) D. i. drei Uhr Nachmittags. 8) D. i. die Synagoge, die am Sabbat besucht wurde. S) Im Texte dvi'Qmvog; im Lehrhause versammelten sich die Männer. 1) Das. 16,6.— Es wird mancher Zweifel gegen die Echtheit dieser Decrete erhoben. Mein Zosephus beruft sich darauf, daß diese Decrete im Capitol auf ehernen Säulen verzeichnet seien. Auch Philo führt a. a. O. ein solches Decret an. Hingegen mag wohl mancher kleine Zusatz von späterer Hand sein, so oben ״Hohepriester des höchsten Gottes". 2) Das. S. 1032.

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