Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Diaspora zur Zeit des zweiten Tempels
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 461 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829150-2829163-2852767--01355-2852805- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
461 Die Diaspora zur Aeit des zweiten Tempels. ihr irgend eine Verordnung gegen nnscre Freunde und Bnndesgcnossen erlassen habet, ihr sic wegen deren Verdienste und Wohlivollcn gegen uns abschaffct." 3). Höchst bemcrkenswerth ist folgendes nach dem Tode Casars von Dolabclla erlassene Dccrct: ״Der Imperator Dolabclla dem Senat, den Oberen und dem Volke zu Ephesus Gruß. Alexander Sohn des Theodor, Gesandter des Hohenpriesters und Volkssürstcn der Juden Hyrca», Sohnes des Alexander theilte mir mit, daß seine Mitbürger (Glaubensgenossen) nicht in den Kriegsdienst treten können, weil sie an den Sabbattagen reicht die Waffen tragen noch eine Reise unternehmen dürfen, und weil sie nicht die Speisen nach ihren väterlichen Sitten und Gebräuchen bereiten können. Ich gestatte ihnen daher, ivie die Feldherrn vor mir, Befreiung vom Militairdienste, gebe auch zu daß sie nach ihren vätcrlichen Sitten leben und sich zu heiligen und gottesdienstlichen Zwecken soivie zu Opfcrgaben versammeln, und will, daß ihr dieses schriftlich den andern Städten bekannt machet." 4 5 6). Folgendes Decret spricht deutlich über die Lage der Juden: ״Der Proconsul Servilius, Sohn des Publkus Galba den Oberen, dem Senat und dem Volke der Milesier Gruß. Euer Mitbürger Prytanos, Sohn des Hermes, kam zu mir nach Traktes, wo ich Gericht hielt und theilte mir mit, daß ihr die Juden gegen unsere Verordnung behandelt, ihnen verbietet die Sabbate zu halten, die väterlichen heiligen Gebräuche zu üben und die Früchte nach der heiligen Weise wie es bei ihnen Sitte ist, zu beschaffen I. Er habe wie er sagte' gesetzlich dieses Verbot erlassen. Ich ivill daher euch zu wissen thnn, daß nachdem ich die Reden dafür und dawider vernommen ich beschlossen habe, daß den Juden nicht untersagt werden darf nach ihren Sitten zu lebcn." °) Die Inden hatten auch, viele Anfechtungen wegen der nach Jerusalem zu schickenden Wcihgeschcuke zu erleiden. Octavian und Agrippa erließen Decrete, daß sie hierin nicht behindert werden. Am prägnantsten ist folgendes Decret des Octavian, das ein vollständiges Religionsedict ist. 3) Das. 14. 10. 8. 4) Das. 14. 10. 12. Auf dieses Dekret wird auch das. c. 15 öon dem Legaten M. Piso an die Delier bezogen. 5) Beziehet sich vermuthlich auf die Hebe und den Zehnten u. s. w. 6) Das. c. 21.