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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 12 · p. 460

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 12
Article
Die Diaspora zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1853-01-01
Page
460 (sequence 12)
Language
German
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460 Die Diaspora zur Zeit des zweiten Tempels. Kos muß zeitlich eine beträchtliche jüdische Gemeinde gewesen sein, da die Juden Kleinasiens aus Furcht vor Mithridates im Politischen Kriege dorthin die nach Jerusalem abzuführcuden Weihgeschcnke, die nach Strabo sich auf 800 Talente beliefen, versandten °). Sehr groß war auch ihre Anzahl ans Cypcrn: dieses stand lange unter Herrschaft der Ptolemäer und schienen Juden aus Alexandrien hierher gegangen zu sein. Der unter Trajau auf Cypcrn ausgebrocheue Ausstand der Juden, in welchem nach einem römischen Schriftsteller (Dio Cassius)! mehrere hunderttausend Griechen den Tod gefunden haben sollen, zeigt von der ungemeinen Bevölkerung der Juden auf dieser Insel, die auf eine frühe Einwanderung zurück zu beziehen ist. — Die Juden tvaren, wie vorher gedacht wurde, von den Griechen aligefeindct, Rom erließ häufig Decrete zum Schutze der Juden. Einige dieser von römischen Imperatoren und Consuln ansgcgangcnen Decrete mögen, da sic über die damaligen Zustände Licht vcrbreiten, hier einen Platz stnden. Die Reihe eröffnet Julius Cäsar kn mehrfachen Decreten an die bekannt feindlichen Grenzuachbaren Palästina's, die Tyrer und Sidonicr *) und in folgenden Decreten an die Parier. ״Julius Cäsar, Prätor, römischer Consul entbietet den Oberen, dem Senat und dem Volke zu Paros seinen Gruß. Es kamen zu mir in Gegenlvart eurer Abgeordneten mehrere Juden in Delos und andere ansäßige Juden und theilten mir mit, daß ihr ihnen durch eine Verordnung verbietet nach ihren Väterlichen Sitten und heiligen Gebräuchen zu leben. Eine solche Verordnung gegen unsere Freunde und Bundesgenossen, durch die ihnen untersagt werden soll nach ihren Sitten zu leben und Geld für Mahlzeiten I und heiligen Gebrauch zusammen zu legen hat mir mißfallen, daselbst in Rom ihnen solches nicht verboten ist. Denn als unser Prätor und Consul Casus Cäsar durch ein Edict Zusammenkünfte in der Stadt (Nom) untersagte, so wurden sic diesen allein nicht verboten, noch daß sie Geld znsammenlcgen und Mahlzeiten halten. Und auch ich verbiete andere Zusammenkünfte, diesen allein aber gestatte ich, sich nach ihren väterlichen Sitten und Gesetzen zn versammeln und in ihnen zu verbleiben. Es ziemt sich also für euch, daß wenn 9) Josephus Alterch. 14. 7. 1) Derselbe das. 10 .14׳. 2) Die Opfermahle in beit heidnischen Tempeln sind bekannt, und es wird hier in dieser Anschauung gesprochen.

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