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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 10 · p. 391

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 10
Article
Geist der palästinischen und babylonischen Hagada
Date
1853-01-01
Page
391 (sequence 4)
Language
German
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391 Wissenschaftliche Aufsätze. so würde sie noch keineswegs die Lücke ausfüllen, da sie sich nur über das Stiftzelt (Paraschot Teruma) verbreitet, die Priesterkleidung rc. (Par. Tezawe, Ki Sissa) austaßt. — Sehr prägnant ist ferner, daß in der Par. Mischpatim, die Mechilta gerade mit dem Abschlüsse der Gesetze aufhört und hier gleichsam abschneidet;, ferner in den Par. Ki Sissa und Wajakhel nur das daselbst vorkommende Sabbatgesetz commentirt wird. Diese Momente gewähren eine klare Einsicht in die ursprüngliche Anlage der Mechilta. Die Mechilta war ihrer ersten Anlage nach Erklärung der in Exodus vorkommenden allgemeinen d. i. für das Individuum gültigen Gesetze, und erstreckte sich über Exod. 13, 1—13, 16 (Mitte bis Ende des Par. Bo), 29,1—23, 19 (Mitte Jithro vielleicht auch K. 19 vgl. weiter bis zu Ende Zehngebote rc. und die größere Halste von Mischpatim), dann 31,12—17. 35,1—3. Dieses ist der gesetzlicheTheil des Exodus^), und war also die Mechilta ursprünglich halachische Exegese. — Allmalig wurde auch Ex. 13,17 bis 20, 1 mit in die Exegese gezogen; dieses Stück hängt mit dem Vorhergehenden durch dm Herauszug aus Egypten, mit dem Darauffolgenden als Vorbereitung zur Gesetzgebung zusammen. Vielleicht wollte man auch die Lücke zwischen den zwei ursprünglichen von einander entfernten großen Theiten der Mechilta ausfüllen. Diese hagadifche Exegese der Mechilta ist also spateren Ursprunges; und es werden sich weiter noch manche andere Belege hierfür ergeben. Es resultirt auch hieraus, daß kein Grund zur Annahme vorhanden sei, daß die Mechilta vor 13, 1 begonnen habe, und hierauf weiset auch die alte Angabe des R. Nissim hin^). Unsere heutigen Ausgaben enthalten demnach die vollständige Mechilta und ist kein eigentlicher Grund vorhanden, sie als defect zu erklären*). In dem hala.chlschm Theile erscheint R. Jsmael sehr häufig; in der ersten Section (Bo) allein an zwanzig Mal. Dieses wäre schon an sich eine hinreichende Veranlassung, daß das Buch nach ihm genannt wurde; '8) Die Vorschriften über Errichtung des Stiftzeltes rc. sind iheils temporär, theils haben sie ihre Beziehung auf die Gesammtheit, nicht auf den Einzelnen. — Die gesetzlichen Bestimmungen 34, 12—26 sind schon früher, Mischpatim (23, 10 ff.), in der Weise wie hier vorgekommen, daher brauchten sie hier nicht mehr commentirt zu werden. 9) Vgl. Aruch v. םנ«א (hierauf hat Aunz a. a. O. aufmerksam gemacht). Die von R. Nissim angeführte Stelle findet sich Mechilta Bo 6. 3. Unerheblich ist. die Bemerkung Zunz', daß nach den oben Anm. 4 angeführten Worten des Halachot Gedolot die Mechilta sich über ganz Exodus zu verbreiten scheine. 1) In der zu Wilna 1844 erschienenen Ausgabe der Mechilta finden sich zu Ende zwei Bruchstücke zu Exod. 3, 1. 6, 2. Sie stammen aus einem Mscrpt. des R. Abraham Halachmi her und fanden sich im Besitze des R. Elia Wilna, Ihre Echtheit ist jedoch nicht verbürgt.

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