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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 9 · p. 346

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 9
Article
Briefe aus Bayern
Date
1853-01-01
Page
346 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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346 Briefe aus Bayern. sich versammelt, die dem Talmudstudium obliegen;, jene Stadt Bayerns die einst wegen ihrer ישיבה und wegen der Celebritätm, die^in ihr als Rabbiner fungirten, europäischen Ruf hatte, und mit Recht עיר ואם בי*אל genannt werden konnte, gehört nun allerdings in merkantitischer und industrieller Hinsicht'zu den blühendsten Städten Deutschlands, bietet aber keine Spur mehr, daß sie früher ein gefeierter Sitz jüdischen Wissens gewesen ist. Die Talmudschule daselbst wurde im Jahre 1820 nach dem Hmscheiden des vorigen dortigen Rabbiners von R. Wolf Hamburger, der eine große Anzahl von Schülern hinterließ, die nun im In- und Auslande als Rabbiner größtentheils im Sinne׳ ihres Lehrers wirken, noch kurze Zeit erhalten; jetzt aber ist in Fürth nur noch dem Namen nach ein Talmudkhrer, der wohl Gehalt bezieht, aber nicht einen Schüler hat. Sogar in der Synagoge sind daselbst die religiösen Borttage höchst selten, und der Sinn für Religion, der sich dort noch vor zwei Jahrzehnten allerdings nicht in erfreulicher, aber doch höchst energischer Weise kundgab, hat nun auf Seiten beider Parteien einem bedauerlichen Jndifferentismus Platz gemacht, der in dem materiellen Aufschwungs den die Stadt genommen hat, für den Verlust aller höheren Güter Ersatz zu finden scheint. — Für die Religionsfchulen besteht das Edict vom Iahe 1828 noch immer fort, da die im Jahre 1836 in allen Kreisen zusammenberufenen Synoden, obgleich auch die Lehrer denselben beiwohnten, auf das Schulwesen gar keinen Einfluß übten; daher kommt, daß die Leistungen an dm einzelnen Schulen nach der Verschiedenheit der pädagogischen Befähigung und Gewissenhaftigkeit der einzelnen Lehrer und Rabbiner sehr verschieden sind. In den meisten Orten besuchen die jüdischen Kinder zur Erlernung der Elementargegenstände die Volksschule; in manchen Orten aber hat die jüdische Gemeinde auch zum Unterrichte in den Realien einen besonderen Lehrer; jene israelitischen Knaben, welche höhere Lehranstalten besuchen, erhaltenden Religionsunterricht in der Regel von dem dieser Anstalt am nächsten wohnenden Rabbiner, und können zum Synagogenbesuche an Sabbat- und Festtagen auch in dem Falle angehalten werden, wenn mit demselben die für den Schulunterricht festgesetzten Stunden collidiren sollten. Anerkennung verdient, daß manche Rectorate sich seit dem Jahre 1818 entschlossen haben, aus der Kasse der Studienanstalt auch für die mosaische Religionslehre einen Preis nach Angabe des unterrichtenden Rabbiners zu ertheilen. Daß die dem Lehrfache sich Widmenden sowohl in religiöser als scientivischer Hinsicht eine ihrem Berufe entsprechende Vorbildung erhalten, hat die Staatsregierung dadurch Sorge getragen, daß sie den jüdischen Lehramtscandidaten nur solche Seminarien zum Besuche anwies, bei denen sich eine jüdische Gemeinde nebst einem Rabbiner befindet, von welchem den Seminaristen der Religionsunterricht ertheilt wird. Nun hat sich

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