Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 9 · p. 339

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 9
Article
Die Gemeindeordnung nach talmudischem Rechte
Date
1853-01-01
Page
339 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829150-2829160-2852582--01194-2852608
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Gemcindevrdnung nach talmudischem Rechte. ,339 Die traurige Lage der Juden erheischte zuweilen, daß nicht nur die Mitglieder der Gemeinde, sondern auch Andere Beitrage zur Abhülfe und Abwehr liefern mußten. Man erinnert sich mit Abscheu wie oft ungerechte Beschuldigungen (Kindermord, Hostienentweihung u. dgl. m.) gegen die Juden vorgcbracht wurden und zum Vorwände für Mord und Plünderung dienten. Eine derartige Beschuldigung wurde um die Mitte des 15. Jahrh. gegen die Juden zu Regens bürg erhoben; mehrere wurden eingezogen und es war zu befürchten, daß das ließet sich weiter verbreiten und auch andere Gemeinden treffen werde. Nur durch Geschenke konnte dem Unglück entgegcngearbeitet werden, und es traten mehrere Rabbiner in Nürnberg zur Berathung zusammen. Der Gegenstand kam an den gelehrten R. Joseph Kolon zu Pavia, welcher durch mehrere scharfsinnige Analogien aus dem talm. Recht entschied, daß da, wenn nicht bei Zeiten vorgebeugt werde, mehrere nahe Gemeinden fast unfehlbar von demselben llnglücke werden betroffen werden, allen diesen Gemeinden die Verpflichtung obliege, Beiträge zu jenem Kostenaufwande zu liefern''). Dieses nun ist der Umriß der Stellung der Gemeinden gegen außen; nur durch schwere Abgaben (und selbst durch diese kaum) waren sie vor Untergang und Vernichtung geschützt. Und die Mittel diese Abgaben anfzutreibcu? Ihr Schicksal hatte sich seit den Kreuzzügen sehr verschlimmert; '.der Grundbesitz hatte aufgehört und das Handwerk war für sie mit großen Steuern beschwert, so daß sie sich von ihm abwenden mußten. Auch der Handel, der in Deutschland als einem Binnenland erst spät zu blühen anfing (vgl. oben S. 140), bot ihnen nicht genügendc Quellen dar; sie waren daher ausschließlich auf den Wucher gewiesen. Hierin wähnt man allgemein den Schlüssel für die Judenverfolgungen gefunden zu haben: man erblickt zwar in. den Juden des Mitelalters bedauernswerthe Schlachtopfer, aber man vermeint dennoch, sie als Wucherer nicht genug mit Schmutz und Koth bewerfen zu können und im Wucher manche Entschuldigung für ihre Verfolger zu finden. Möge aber statt des seichten Urtheils über Geschichte und Zustände der Vergangenheit eine genaue Forschung über jene Zeit, und auf welcher Höhe Staats- und Volkswirthschast sich befand, angcstellt werden. Wucher ist relativ und richtet sich nach dem Um- 4) R. I. Kolon Resp. 4.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.