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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 9 · p. 332

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 9
Article
Die Gemeindeordnung nach talmudischem Rechte
Date
1853-01-01
Page
332 (sequence 4)
Language
German
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332 Die Gemeindeordnung nach talmndischem Rechte. ״dem König gehört das Land, und da Jedermann die Gestattung in seinem Bcsitzthume zu wohnen, an ihm gesällige Bedingungen knüpfen kann, so stehe dieses auch dem König ju"8 9). Sogar auf außerordentliche Auslagen, so sie um Kriegskosten oder andere außerordentliche Bedürfnisse zu bestreiten ausgebürdet wurden, ivurde dieser Satz angewendet'): das Elend macht erfinderisch sich das Elend zu verbergen, der Tyrannei einen Schein des Rechts zu geben um der Verzweiflung zu widerstehen. Aber wie oft mußte diese erzwungene Selbsttäuschung vor der grenzenlosen Bedrückung weichen, für die der Geist irgeird einen rechtlichcn Vorwand aufzufinden sich vergebens quälte!— Ein fester, nicht zu erschütternder Glaube hielt sie aufrecht; aber es bedurfte auch je rechtloser der Zustand gegen außen, destomchr rechtlicher Bestimmungen von innen, um dem durch die gesteigerten Bedrückungen und Erpressungen stets mehr drohenden Verfall vorzubeugen. Man suchte sich durch Analogien an frühere talmud. Normen anzuklammern; und hier war wieder das talm. Recht der Rettungsanker, an welchen sich die in den schäumenden Brandungen Umhergeworfeneu hielten. Ueberhanpt richtete der Talmud den Geist und die Geister auf, und war er der vermittelnde Engel zwischen Israel und seinen Leiden; seine Tröstungen söhnten die Gemarterten und zu Tode Gejagten mit ihrem Schicksale aus, seine Tiefe und glänzender Gedankenreichthum regte zum Denken und Forschen an und verbreitete gcistigcS, die äußeren Finsternisse durchdringendes und erhellendes Licht'), seine Autorität endlich war die Wolkensäule die voranzog und die Unebenheiten glättete, die in solchen Umständen leicht erwachenden Zwistigkeiten verscheuchte. Repartitionen der Abgaben mit welchen Zerwürfnisse» und Anfeindungen pflegen sie, selbst da tvo die weltliche Macht sie unterstützt, verbunden zu sein! Die auf sich selbst angewiesenen jüd. Gemeinden fanden, wie oft auch das Uebel wiederkehrtc, einen friedlichen Ausgleich: der Weg war durch das talm. Recht gebahnt, man ver- 8) R. Äscher Nedarim 62. Chosch. Mischp. c• 369 §. 8 Glosse. 9) Glosse zu R. Ascher Baba Batra 8. Vgl. auch Leninist Haddeschen Respons. 34t. Bei dem ungeregelten Staats-׳und Finanzwesen des Mittelalters traten überhaupt bei außergewöhnlichen Fällen derartige Steuern unter dem Name» »Bitten, Hülfen" nicht selten ein. Vgl. Hüllmann a. a. O. S. 112 ff. 1) Vgl. vor. Jahrg. S. 245.

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