Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Polen
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 307 (sequence 4)
- Language
- German
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307 Zur Geschichte der Juden in Polen. erkennen. Der Gesetzgeber fühlt lebhaft die Nothwcndigkeit des Gesetzes, welches er schreibt, und prägt dasselbe mit Ordnung und Klarheit vollständig ans. Durch dieses Gesetz --welches nicht die Willkür eines einzigen Mannes, sondern die Gesinnungen eines Theiles Lechiens ist*) — wurde das Verhältniß der Juden zum Staate bezeichnet.-.- Wiewohl aber die Wohlthaten, die jeder Punkt km Einzelnen übte, unverkennbar sind, so hatte doch das Gesetz im Ganzen genommen nnheile Folgen. Die Juden werden als ein fremdes Volk betrachtet; sie erhielten Privilegien; wurden diese Privilegien aufgehoben, so warm sie heimatlos. — Boleslaw starb 1279, und bald darauf auch Bolcslaw V. der Keusche. — Nach dem Tode Boleslaw V. bestieg Leszek der Schwarze den Thron. Sein im Jahre 1289 erfolgter Tod gab das Signal zu heftigen Unruhen, die sechs Jahre das Land dnrchwühlten. Polen, das dem Untergänge nahe war, bedurfte zu seiner Rettung eines großen Mannes und dieser fand sich in Wladislaw Lokietek"). Die Vorgänge, die unmittelbar dem Tode des kinderlos verstorbenen Leszek folgten und die Kämpfe zwischen den Kronprätendenten gehören in die allgemeine Geschichte Polens. Lokietck, mchreremäl vom Throne verdrängt, wurde endlich im Jahr 1319 zum König von Polen gekrönt. Er machte die Befestigung der Innern Ruhe des Reichs zu seiner vorzüglichsten Aufgabe. Im Jahr 1331 berief er einen Reichstag nach Cheminy und veröffentlichte im Verein mit den Ständen Verordnungen und Gesetze"). Unter ihm stiegen Handel und Gewerbe, die zumeist von Deutschen und Juden betrieben wurden'). — Lokietek starb im Jahr 1333 und ihm folgte sein Sohn Casimir. Polen war von jeher sehr sparsam mit den Belohnungen 4) Seit der Kheilung Polens unter den Söhnen Bokeslaws des Schiefmundes, enthalten alle Werhandlungm der Fürsten die Worte de consensu et consilio oder consentientibus militibiis, nobilibus baronibus nostris. Wenn auch die Regierung erblich war, so konnte doch der Herzog unbeschrankt ohne Rath und Einwilligung der Stände / — welche das Land repräsentierten — nicht handeln. Naruszewicz Hist, 5) Vgl. Lelewel Wladyslaw Lokietek» 6) V1l1§082 Wst. ' 7) Lelewel Geschichte. 23^