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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 7 · p. 275

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 7
Article
Briefe aus Brüssel
Date
1853-01-01
Page
275 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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Briefe aus Brüssel. 273 biners überging. Diese Erwartung fand sich zum Theil auch bald be- Migt durch den unermüdlichen Fleiß, welchen dieser gleich anfangs anwandte- und wozu der erste Schritt von ihm gethan wurde durch die Verfertigung eines Religions-Lesebuches in der Form eines ausführ- Lichen Katechismus, in deutscher und französischer Sprache, unter dem Titel »ררך האמונר in Brüssel herausgegeben, wozu etwas später die hebräischen Texte der Bibelverse beigefugt wurden. Einige Jahre nachher verfertigte Dr. Loeb noch ein Elementarbuch der israelitischen Geschichte bis zur Zerstörung des zweiten Tempels in französischer Sprache, gleichfalls zu Brüssel (1843) in Druck gegeben. An der Schule warm die Herren Lebermuth und Stein angestellt (an deren Stelle sind jetzt die Herren Sulzberger und Dodd getreten), der Unterricht der Choristen in der Musik war dem Vorbeier Herrn Koh n anvertraut. Die Organisation der Schule erlitt zu dieser Zeit in mancherlei Hinsichten bedeutende Aenderrmgen, indem das Conststorium selbst an die Stelle des früheren Schul-Comite trat, die jährlichen Preisvertheilungen sammt den vorhergehenden öffentlichen Prüfungen abschaffte, dahingegen aber öftere Privat-Examina vornahm. Das Consistorimn verwendete auch außerordentliche Sorge aus das materielle Interesse der Zöglinge aus den ärmern Klassen, indem diesen während mehrerer Jahre Ln den harten Wintermonaten viermal wöchentlich ihr Mittagsmahl im Schullokal ausgereicht ward; und ihrerseits ließen es die Damen der Consistorial-Mitglieder an keiner Sorge und Pflege für das besondere Wohl der weiblichen Zöglinge der Schule fehlen. Ferner ward unter den Auspicien des Konsistoriums ein Verein gebildet, um allen Zöglingen der Schule, die nach vollendetem Unterricht Neigung und Anlagen zeigen, die nöthigen Mittel an die Hand zu geben, sich einem Handwerke oder einem sonstigen nützlichen Nahrungszweige zu widmen. VI. Als Schluß der Darstellung der israelit. Zustände in Belgien erlanden Sie mir eine statistische Uebersicht zu bringen. Vorerst Etwas über die vom Staate gewährten Beiträge. Aus einer mir im Jahre 1849 mitgetheilten authentischen Angabe erhellet, daß die Totalsumme des Sübsidiums, welches für den israelitischen Cultus und die Schulen jährlich auf das Staatsbudget gebracht wird, 9500 Franken macht und folgendermaßen vertheilt wird: Der Oberrabbiner erhält außer den 600,Fr., die ihm von der Stadtbehörde jährlich als Indemnität für seine Wohnung zuerkanut sind, vom Staat 4000 Fr. und überdies 160 Fr. für frais de bureau (Bureaukosten); jeder der beiden ministres

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