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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 7 · p. 271

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 7
Article
Briefe aus Brüssel
Date
1853-01-01
Page
271 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briefe aus Brüssel. 271 Unabhängigkeit von Staat und Kirche als Grundgesetz für den neuen Staat proclamirt hatte, übersehen den öffentlichen Behörden von der Reorganisation der Gemeinde Notiz zu geben. Diesem mochte es auch zuzuschreiben sein, daß, während die vom Nationaleongreß entworfene und von der Nation feierlich anerkannte Constitution in ihren Artikeln 14—16 bestimmte: ״Daß die Freiheit des Kultus und die öffentliche Ausübung desselben, so wie die Freiheit der Aeußerung seiner Meinung über jeden Gegenstand verbürgt ist; daß Niemand auf irgend eine Weise gezwungen werden kann, an den Handlungen und Feierlichkeiten eines Kultus Theil zu nehmen, oder seine Feiertage zu beobachten, und daß der Staat kein Recht hat, sich in die Ernennung und Einsetzung der Geistlichen irgend eines Kultus zu mischen, noch ihnen zu verwehren mit ihren Obern zu correspondiren und ihre Aetenstücke zu veröffentlichen", und bei der Festsetzung des Staatsbudgets für die sechs ersten Monate von 1831 derselbe Kongreß ein Subsidium von mehr als eine Million Gulden für den katholischen Kultus (abgesehen׳ von den Pensionen der Geistlichen) und von 25600 Gulden für die protestautische Kirche bestimmte, der israelitische Kultus aber ganz unbeachtet geblieben war. Kaum war aber diese Verletzung der Rechte der israel. Bürger bekannt geworden, als sich die meisten jüdischen Familienväter und Notabeln von Brüssel vereinigten und am 11. Januar 1831 dem Kongreß eine Denkschrift übergaben, worin sie sich über die erwähnte Verletzung ihrer Rechte beschwerten, die ihnen Kraft der Constitution zustehende Gleichstellung vindicirten und die vorzüglichsten Bedürfnisse des jüdischen Kultus ausführlich, vortrugen, besonders aber auf die Fortsetzung der von der vorigen Regierung bewilligten Unterstützung der Schulen drangen. Diese Denkschrift, welche zu gleicher Zeit durch den Druck und mittelst-Einrückung in die gelesensten Zeitschriften veröffentlicht wurde und Ln einer nicht weniger energischen als des Gegenstandes würdigen Sprache verfaßt war, verfehlte nicht ihre Wirkung. Sie ward ohne Widerspruch vom Kongreß dem Ministerium des Innern zugewiesen; bei der Abstimmung wurde der Antrag hinsichtlich des Substdiums für den jüdischen Kultus und dessen Beamten fast (wobei man die israel. Bevölkerung auf 4006 Individuen — eine etwas zu große Zahl — berechnete) mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Sobald die Bittsteller hiervon benachrichtigt wurden, traten sie in einer Versammlung zusammen, zu welcher alle Mitglieder der ehemaligen Brüsseler Gemeinde und die Gemeinden der anderen Städte eingeladen wurden , und man schritt zur Wahl eines anfänglich aus fünf, später aus sieben Mitgliedern bestehenden Konsistoriums.

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