Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 6
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 240 (sequence 4)
- Language
- German
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240 dtecenfionen und Anzeigen. Hermeneutik S.?40, und Munk in der vorliegenden Schrift S. 32.) Das 'י in מראי ift entweder als paragogisch oder (da dieses in den phöuicischen Inschriften nicht gebräuchlich, vgl. weiter) als Susfixum: a morbo meo. — Vielleicht ist dieses מראי mit Gesenius für מרי zu nelMen: voinlne mi. — Diese Inschrift scheint ein Votiv eines aus. einer schweren Krankheit Genesenen. Nach diesen Vorbemerkungen, denen wir die zuversichtliche Hoffnung hinzufügen/ daß durch Movers' klassische Forschungen über Phönieier ein neues Licht auf diesem Gebiete anbrechen wird, gehen wir zu der vorliegenden Monographie über. Die Marseiller Inschrift, deren Alter nach Barges (vgl. Munk S. 17 Anmerk.) auf 700 — 800 Jahre vor der übl. Zeitrechnung hinaussteigt, ist ein Ueberbleibsel der in jener Zeit zu Marseille ansässigen carthagischen Kolonie. Sie enthält in 21 Zeilen, die jedoch dem größten Theile nach zu Ende lückenhaft sind, Vorschriften für die Opfer, und bestimmt mit ungdmeiner Genauigkeit die verschiedenen Gattungen der Opfer, welche Theile von den dargebrachten Opfern aus den Altar kommen, welche Remuneration der Priester erhalten soll und was dem Opfernden zurückfalle. Die Inschrift beginnt (Z. 1 u. 2) mitten Namen zweier Männer, die diese-Verordnung erlassen haben, und es wird jeder von ihnen השפם genannt. Moversmeint, diese Benennung gehöre nur den zwei höchsten Gerichtspersonen zu Karthago an und liege also hier eine, von den carthagischen Suffeten an die Kolonien gesandte Verordnung vor.׳ Herr Munk Halt dafür (S. 63), daß die zu Marseille ansässigen Karthager ihre eigenen Suffeten gehabt und diese die vorliegende Verordnung erlassen haben. Wir bedauern, diese ungemein wichtige Inschrift hier nicht ganz wiedergeben zu können, und beschränken uns darauf die vorzüglichsten Resultate anzuführen, an die wir manche Bemerkungen knüpfen. Der Vers, findet den grösten Theil der Wörter der Inschrift im Hebräischen wieder; nur zehn leitet er aus dem Aram., Arab. und Aethiop. ab; acht sind unbekannt (S. 55 u. 56). Die Auffassung des Hrn. M. ist in ihrer Gesammtheit sehr treffend; mancher'Vers ist jedoch sehr schwierig und Hr. M. gestehet an mehreren Stellen mit der ihm eigenen achtenswerthen Bescheidenheit ein, daß er nur combinire. — Wenn Nef. es wagt, manche neue Erklärung zu geben, so ist er ebenfalls entfernt, Anspruch auf apodictische Gewißheit zu machen; ihn leitet nur der Gedanke, daß auf diesem dunkeln Gebiete auch die kleinste Gabe nicht ganz unwillkommen sein 2) In seiner Abhandlung ״Das Opferwesen der Karthager". Diese Schrift liegt Referent zu seinem großen Bedauern nicht vor, und er kennt nur die bei Munk aus Movers angeführten Stellen. v