Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Briefe aus Prag
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 229 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Briefe aus Prag. 32S gab, die .Absicht nicht eme lautere sei. Wir lassen'es dahingestellt sein, ob dieses Vorgeben ein lauteres war: wir wollen nicht mit Dahingeschiedenen rechten. Jedenfalls aber lag in der bisherigen Benennung ״Israelitische Hauptschule" eine bittere Ironie: das eigentlich israelitische Moment war aus ihr verbannt, der Religionsunterricht stieß die jugendlichen Gemüther ab, und die Schule nannte sich vorwiegend ״israelitisch"! — Auch der Rabbiner war in der Entwickelung seiner Wirksamkeit für die Schule behindert:., die Hand des Gemeindevorstandes lastete durch den mehrfach erwähnten Gegensatz schwer und wehrte jeden Einfluß von jener Seite ab. Mit dem Jahre 1850, wo die ״Judenstadt" in ״Josephstadt" umgewandelt wurde und aufgehört hat ein Judenviertel zu sein, Hai auch die Schule ihre Benennung ״israelitische" aufgegeben, und wird sie jetzt ״Josephstädter Hauptschule" genannt. Sie ist nun eine Stadtschule und steht unter der städtischen Behörde: nur hinsichtlich des Neligionsunterrichts gehört sie der israelitischen Gemeinde an. Muß nicht jetzt der Rabbiner seine Stimme erheben? Wenn er früher, als die verschiedenen Unterrichtsgebiete hinsichtlich ihrer Beaufsichtigung in einander, liefen, zurückgewiesen werden konnte, wird man ihm jetzt, wo das Neligionsgebiet ein ganz abgesondertes ist und die christliche Behörde sich hierüber keine Kompetenz, zuschreibt. Gehör, verweigern? Wir sagen mit Sicherheit: Nein! In Oesterreich führen Consistorien und Ortsgeistliche die Aufsicht über Schulen: das Religiöse wird obenan gestellt. Wird man die Forderung des jüdischen Geistlichen, des Rabbiners, der nicht die Beaufsichtigung der Schule überhaupt, sondern nur des religiösen Unterrichts und dessen Leitung verlangt, zurückweisen? Wir behaupten im Gegentheil, daß, so der Rabbiner energisch auftritt, man ihm von oben bereitwillig entgegenkommen wird. Jetzt, bei der Umgestaltung der Schule, muß sich der. Rabbiner als Vorkämpfer und Er- Halter des Glaubens bewähren: die Lehrer in Israel betrachteten sich von jeher als Vertreter der Waisen; soll unsere Jugend noch länger verwaist bleiben, soll die religiöse Jugendbelehrung noch länger keinen Annehmer finden? Der Zeitpunkt ist da; Schweigen, Unthätigkeit unter diesen Umständen würde aus Rabbiner und Repräsentanz eine unLilgbare Schuld Herabrufen: der Rabbiner unserer Zeit ist mehr als je zur Wirksamkeit berufen, und nicht minder muß ein Cültusvorstand sich als echter Vertreter der religiösen Interessen — und welche sind heiliger als die der Jugend — bethätigen. Die alte Rivalität ist bei unserer nur das Gute fördernden Repräsentanz geschwunden : und wessen Stimme könnte überhaupt bei unseren Behörden maßgebender sein, als die des Religionsvertreters, in dessen Bereich das religiöse Unterrichtswesen fällt?