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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 5 · p. 203

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 5
Article
Genealogisches und Chronologisches bezüglich der Patriarchen aus dem Hillel'schen Hause bis auf Rabbi Jehuda ha-Nasi, Redacteur der Mischna
Date
1853-01-01
Page
203 (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829150-2829156-2852319--01009-2852372
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203 Wissenschaftliche Aufsätze. Ln der לשכת הסיח faf;: denn er wurde wm 18 Jahre vor der ZerstörunK (52 post), zu welcher Zeit das Synhedrium langst nicht wehr seinen Sitz in der ל' המית hatte und mithin auch nicht das jus gladii ausübte (Synh. ibid.) * * * * 5). Die׳ Patriarchen aus dem Hillelsschen Hause zwischen R. Simeon dem Märtyrer und Rabbi Jehuda Ha-Nafi waren bekanntlich R. Gawaliel de-Jabneh und dessen Sohn N. Simeon, der Vater Rabbi's. heben; Letzterer behauptet nämlich, es habe im Synhedrium noch einen dritten Protokollisten gegeben, besten Aufgabe gewesen, zu protokolliren דברי הגוזכץ ודבדל המהליבלן, während von den erst genannten beiden Protokollisten einer nut דברי המזכין, und der andere nur דבדי המחליבים aufzeichnete Map könnte sagen: מר אמד הדא ,ומר אבוד וודא ולא פללגל; — unter dem שללשל versteht ד^ל 'הודה offenbar den לבלר, der nicht nur ein Mitglied des Synhedriums war, sondern im Range unmittelbar auf den א״בד folgte; er führte das Haupt- Protokoll und resumirte die ausgesprochenen Meinungen. £>a. nun, wie der Herr Redacleur in Nr. 9- S. 348 v. I. evident nachgewiesen, später der ר1פם (ebenfalls der Dritte an Rang im ב״ד) dieselbe Aufgabe hatte, so wäre bereits in der לשכה' הגולה fine Spur von der הכם-Würde aufgesunden.' Beachtenswerth ist jedenfalls, daß der Einzige, von dem mit Bestimmtheit behauptet werden kann, daß ec das Amt eines חנם befleißet, von Profession ein לבלר war (Hör. 13 b; Sot. 20 a; Gilt. 67 a). Wahrscheinlich hat diese Eigenschaft des דבי מאלר nicht wenig zu seiner Ernennung zum חכם beigetragen. Daß der Referent im ב־׳ד הגדול später den Titel הכם führte, hat seinen Grund in dem Umstande, daß׳ er nicht nur bei Gerichtsverhandlungen, sondern auch in der לשלבה da A Amt eines Berichterstatters verwaltete. 5) Man hat diesem talmudischen Bericht die Stelle Act« 7, 56 als Widerspruch entgegensetzen wollen; allein auch Ich. 18, 31 heißt es ja: r^jitv ovn sgsöTiv tt7to%x£1va1 ovSival — Eine größere Schwierigkeit liegt in dem Umstand, daß aus Synhedr. 10c. cit. und Abod. sar. 8 b hervorzugehen scheint, bas Synhedrium habe מ׳ שנה קודם ההדק die Crinnnaljüstiz freiwillig aufgegeben, während es Jerüsch. Synh. 1, 1 heißt: ארבעים שנה עד שלא הדב הבלה ניטלו.דלגל נבשות, was zu sagen scheint, daß um diese Zeit dem Synhedrium das j 118 gladii 0טn de n Römern gewaltsam entxissen worden. Für den בבלי spricht übrigens Ioh. 100. eit. , wo erzählt wird, daß Pilat. -b:n Juden zugerufen: Iccßeze ccvtov vfislg , nccl % ocza zovvo^iov v (.1 m v Hglvaxe avzov. Wie? sollte Pilat. das römische Verbot nicht gekannt haben, so dgß ihn, den Vertreter Rom'6, erst die Menge darüber belehren Mußte? — Offenbar hat ein solches Verbot gar nicht exiftirt, mit tffilv öv% b^sgvlv %rl. aber sollte nicht auf ein äußeres, sondern nur auf ein inneres, religiöses Hinderniß hingewicsen sein, was Pil. freilich nicht zu wissen brauchte. Im Jerusch, wäre daher ניטלו in בטלו zu emendiren. In der That konnte aus ב leicht נל entstehen. Siehe Frankel, ,,Der gerichtliche Beweis Nach mwsaisch-talmudischem Rechte" S. 43: ״die Gerichtsbarkeit übet/ Leben und Tod hatte schon vierzig Jahre vor der Auflösung des Staats ausgehört", also בטלו, nicht נלטלו.

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