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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 5 · p. 176

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 5
Article
Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbinen
Date
1853-01-01
Page
176 (sequence 16)
Language
German
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!ר f frw 42A Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbiner. ruf. Talmud erzählt, und im bab. Talmud sich oft auf diese Sache als ein bekanntes Factum bezogen. Allein er mußte diesen kühnen Schritt schrecklich büßen. Denn aus Rache wurden von den Verwandten der Hingerichteten falsche Zeugen gedungen, welche dm frommen Sohn des Simon eines Todesvcrbrechens anklagten und so schlau und fest ihrer Aussage treu blieben, daß das TodeSurtheil über den Armen gesprochen werden mußte. Als man ihn zum Richtplatze führte, betheucrte er seine Unschuld, von der alle Welt -moralisch überzeugt war, verzieh den Richtern, die nicht anders handeln konnten und wälzte die Schuld auf die verruchten Zeugen. Diese, vom Gewissen gefoltert, wollten ihr Zeugniß zurücknehmen; allein es war zu spät, weil ein Widerruf der Zeugen nach dem Gesetze nicht angenommen wird.") Schon schwankte der Vater, von Liebe und Schmerz gebeugt, als der heldenmüthige, seines Vaters würdige Sohn ausrief: ״Laß, Vater, der Gerechtigkeit ihren Lauf! besser ich sterbe unschuldig, denn daß die Norm des Gesetzes erschüttert werde!" In Beziehung zu diesem tragischen Ereigniß steht wohl auch sein Spruch: ״Seid sorgsam in der Untersuchung der Zeugen und nehmet Euch in Acht mit Euren Worten, daß sie nicht aus ihnen entnehmen, wie sie das Gericht täuschen können". Ucbrigens bezeichnet ׳ auch dieser Spruch die ängstliche Gewissenhaftigkeit der Peruschim in der Verurtheilung des Angeklagten; so. wie zu strenger Unpartheilichkekt und wiederum zur Menschlichkeit des Richters in dem Spruche Len Tabbai's gemahnt wird: ״Spiele nicht den Sachwalter als Richter und so lange die Parteien vor dir stehen, müssen dir beide als schuldig gelten; sobald sie aber scheiden und dem Urtheile sich unterworfen haben, müssen sie dir beide als gerecht erscheinen", d. h. die Erfahrungen, die du als Richter machst, mögen dein Urtheil über die Menschen nicht mißstimmen.— Sollen wir den Vater mehr preisen, der einen solchen Sohn sein nannte, oder den Richter mehr beweinen und bewundern, der ihn der Gerechtigkeit zum Opfer brachte?! Wo solche Säulen das Gesetz stützen, da muß es über Tyrannei den Sieg davon tragen.— Dies gehört nicht zu den Thaten, welche die Geschichte belobt; nein, das Lob verstummt vor dieser fast übermenschlichen Größe, und unser Schmerz weicht der Bewunderung! - 14) Vrgl. darüber und überdas oben Erwähnte vom eä sometn iie treffliche Erläuterung in des Hrn. Herausgebers ״ Gerichtlicher Beweis nach mosaischNalmudischem Rechte", Seite 217 u. S. 241,

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