Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 5 · p. 174

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 5
Article
Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbinen
Date
1853-01-01
Page
174 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829150-2829156-2852315--00974-2852343
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

N6 Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbiner!. verwenden darf, dagegen mit all'seinem Besitze för deren Sicherheit einstehen muß.") lieber Alles ging ihm jedoch die Feststellung des Criminalrechts nach der milden Auslegung der Peruschim und, ein Muster für Len wahren Richter, ließ er auch bei der sichersten moralischen Ueberzeugung sich von seiner subjcctiven Meinung nie bestechen, daß er zum Schaden des Angeklagten vom Buchstaben des Gesetzes abgegangen wäre. So erzählt er (Synhedr. 37b): ״So wahr ich aus Tröstung hoffe (auf Messias), ich sah einst Jemanden einen Andern in eine Ruine verfolgen und eilte nach; da sah ich ihn herauskommen, das Blut triefende Messer in der Hand, und der Erschlagene zuckte noch. Bösewicht! redete ich ihn an, wer erschlug diesen? Ich oder Du?- Doch was will ich beginnen, da die Schrift sagt: Auf die Aussage zweier Zeugen nur soll der Schuldige sterben? Aber der die Gedanken kennt, möge den bestrafen, der diesen da ermordet." Sv ließ er auch die stärksten Jndicien nicht gelten, um nicht vom strengen Recht zu weichen. Und wie weise war dieses Gesetz, das dem schwachen Sterblichen jedes Urtheil nach subjectiver Ueberzeugung entzog, selbst einen Schuldigen unbestraft ließ, um jedem mögliehen Justizmorde vorzubeugen, gegen andere Gesetzgebungen, die so Vieles dem beliebten ״Ermessen" des Richters überlassen! Ja, dieser Rabbi war durchdrungen vom Geiste der Gerechtigkeit, und vor ihr schwand ihm jede Furcht vor Gewalt, jede Rücksicht gegen den Freund, ja ihretwegen bezwang er die heiligsten, tiefsten Gefühle der Liebe gegen das Theuerste. Ganz seinem Charakter angemessen ist die Erzählung (Synhedr. 19), wenn auch ein sagenhafter Zusatz unverkennbar ist. Ein Knecht des Jannai hatte einen Mord begangen; sofort forderte Simon das Synhedrium auf ihn vor Gericht zu ziehen. Als sie es dem Jannai meldeten, schickte dieser ihnen den Knecht. Allein er wurde bedeutet, Laß er nach der heiligen Schrift als Eigenthümcr des Knechtes selbst zu erscheinen habe und verantwortlich sek. Der König erschien und wollte sich setzen. ״Stehe als Beklagter aufrecht, o König!" redete ihn Simon an, ״daß si'a gegen Dich zeugen, denn nicht vor uns stehst Du, sondern vor dem Weltenschöpfcr."— ״Nicht auf Dein Geheiß werde ich's," antwortete der König, ״sondern ich will erst Heine Genossen darüber hören." Und als.sich Simon vergebens rechts und!3) Icrus. Talmud, Ketubot 32, 3.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.