Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbinen
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 173 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829150-2829156-2852315--00973-2852342- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Yanai 1× ep/1033832
OCR text
Bilder ans dem Leben und Wirken der Rabbinen. /.Z mosaischen Religion im Auge, und suchte und fand bald. Gelegenheit die feilen und unlvissenden Kreaturen ans dem Gerichtshofe zu entfernen und mit gelehrten und frommen Männern seiner Gesinnung zn ersetzen. Einst hielt der Gerichtshof nämlieh Sitzung über Rechtsangelegenheiten in Gegenwart des Königs und der Königin, und auch Simon erhielt ausnahmsweise Zutritt. Da dieser nun bei den verhandelten Rechtsfragen die Unwissenheit der Richter in hohem Grade wahrnahm, so stellte er den Antrag, daß Niemand beim Synhcdrin Stimme haben solle, der nicht seinen Ausspruch auf die Schrift zu begründen im Stande wäre. Gegen diesen Vorschlag war nichts cinzuwenden, und so bewirkte er, daß sich die Richter nach und nach beschämt entfernten, die nun von ihm mit Männern seiner Nichtung ersetzt würden, an deren Spitze er wieder als Nasi stand. . Simon strebte nun das frühere Verhältniß ganz wieder hcrzustellen und seinen wackcrn Gefährten wieder an seiner Seite zu haben. Gr schrieb daher an Jehuda bcn Tabbai in folgendem cigenthümlichem Ausdrucke: Das große Jerusalem an das geringe Alexandrien: Wie lange soll mein Gemahl in deiner Mitte wohnen»nd ich um ihn in Trauer weilen!''ch In der Thal kam auch R. Jehuda zurück und das Synhedrium war wieder vollzählig mit seinen Leiden Oberhäuptern. Simon ließ sich's nun angelegen sein die Gesetzeskunde, welche durch Jannai's Verfahren sehr abgcnomrnen hatte, durch öffentliche Belehrung wieder in Aufnahme z» bringen, und um in jener Zeit der Schwankungen, wo die Gesetzesgelehrsamkeit von oben herab mit scheelem Blicke betrachtet würde, den Unterricht der Kinder nicht den Eltern zu überlassen, wie es bisher Sitte >var, sorgte er für öffentliche Anstalten des Unterrichts für Kinder, und verpflichtete die Eltern diese zum Besuche derselben anzuhalten. So beugte er zugleich vor, daß der Bibelunterricht der zarten Jugend nicht in sadducäische Hände fiele, sondern Bürgschaff für die echte Lehrweise böte. Auch schreibt sich eine Einrichtung in Betreff der Gesetze über levitische Reinheit von ihm her und beweist, daß er den Nabbinismus in aller Kraft gegen die Sadducäer behauptete. Besonders ließ er es seine Sorge sein, einen gesicherten Rechtszustand herzustellen, und in dieser Beziehung ist seine Verordnung hervorzuheben, daß der Mann ׳ die der Frau verschriebenen Gaben (כתובה) zn seinem Gewerbe 12) Talmud jerus. Synhedr. 23, 3 u. Chagiga 41, 4.