Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Geschichte der Niederlassung der Juden in Holland und den niederländischen Colonien
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 18)
- Language
- German
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138 Die Geschichte der Niederlassung der Juden i» Holland re. 3) Der akademische Vorstand, der sich mit dem, was Schul- und Lehranstalten betrifft, zu befassen hat. 4) Die Armcnverwaliung. Hinsichtlich des academischen Vorstands, dessen Organisation größtenthcils erst nach 1643 zn Stande gekommen ist, ist zu erwähnen, daß was früher behufs des-Unterrichts geschah, sich auf die Jugendbelehrung in Privathäusern beschränkte, also sehr unvollkommen war. Menasseh den Israel erkannte die Wichtigkeit dieses Gegenstands und begriff zugleich, daß der geistlichen Behörde die Leitung und Ucberwachung der Lehranstalten zukomme. Er unternahm die ersten Schritte, stieß aber auf Widerstand von Seiten des politischen Vorstands, an deren Spitze der eifrige Joseph da Costa sich befand. Dennoch kamen einige gute Schulen unter gemischter Aufsicht zu Stande, deren vorzüglichste unter dem Namen min nro „Krone des Gesetzes" sich am längstenerhielte; Später kamen alle diese Institute unter ausschließliche Leitung des geistlichen Vorstandes; der weltliche entzog überhaupt seine Sorgfalt den religiösen Angelegenheiten.— Ein besonderer, fast selbstständiger Vorstand hatte die Leitung des Armeuwescns in- und außerhalb der Synagoge; dessen Mitglieder trugen bisweilen den Namen „Mcmunnim" und ihnen lag die Verwaltung der Wohlthätigkeitsanstalten ob, deren es zu allen Zeiten eine große Menge unter den Juden überhaupt und besonders unter den Bewohnern der Niederlande gab. Ihrer Sorgfalt war auch die Verwaltung der an den Sabbat- und Feiertagen gespendeten Gaben anvertrauet. Die Einthciluug der Gemeinde in eigentliche Mitglieder (Jechidim), Bciwöhner (Toschabim) und Fremdlinge (Orchim), erklärt sich hinlänglich aus diesen Benennungen selbst. Den Ersteren lagen die Gemeindelasten ob, sie genossen aber auch alle Rechte; die Letzteren hatten an diesen und jenen keinen Theil, die Beiwohner konnten nach Umständeu in die Reihe der eigentlichen Mitglieder treten. Man hört auch zu jener Zeit, wo fast täglich sogenannte Neu-Christen herbeiströmten um sich ungestört dem väterlichen Glauben anzuschließen, von besonderer Aufsicht über Proselyten, und auch unter diesen von verschiedenen Arten desselben. Nähere Beziehungen der in den Niederlanden angcfiedclten spanischen und portugiesischen Inden zu ihren im Vaterlande zurückgebliebenen Verwandten und Freunden, unter denen viele die höchsten Aemter und Würden bekleideten, dauerten