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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 4 · p. Seite 130

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 4
Article
Die Geschichte der Niederlassung der Juden in Holland und den niederländischen Colonien
Date
1853-01-01
Page
Seite 130 (sequence 10)
Language
German
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130 Die Geschichte der Niederlassung der Inden in Holland re. Bekenntnissen herrschte. Der Protestantismus, der dem Katholkcismus einen kleinen Theil Toleranz abgerungen und sich in den nördlichen Provinzen eine Freihcitsstätte errungen hatte, dachte nicht daran, auch andere Ncligionsgcnosscn an dieser Errungenschaft theilnehmen zu lassen. Rcmonstranten und Contraremonstranten — vonweitcr auscinanderstehcnden Confcssionen, wie Lutheranern, Calvinisten, Wiedertäufern u. s. w. zu fchtveigen, traten gegeneinander ans, um sich allein das große Gut der Freiheit zu vindicireu und das Predigtrccht — damals einer der Hauptpunkte — ausschließlich für sich zu beanspruchen. Die geringsten Zugeständnissc an Ketzer waren von allen streitenden Parteien als 'Gotteslästerung betrachtet; und cs sollte ein Judcnregleiyent verfaßt werden. Doch die damit beauftragten Herren Pauw und Degroot traten mildernd und vermittelnd ein: es wurden der Zulassung fremder Inden keine erheblichen Schwierigkeiten in den Weg gelegt, die Aufnahme neuer jüdischer Familien blieb den verschiedenen Städten anheim gestellt, und gehässige Maßregeln/ .wie das Tragen von Abzeichen u. s. w. kamen gar nicht in Erwähnung. Es muß hier noch hcrvorgchobcn werden, daß man zur Gründung des noch setzt bestehenden Judcnvicrtels (llvcienbuuot) zu Amsterdam, das nämliche Stadtquartier wählte, in welchem im Jahre 1366 die ersten Zusammenkünfte der Reformirten stattfandcn, und daß man den Anbau dieses neuen Stadtviertels dadurch zu befördern strebte, daß man ihn den neuen Ankömmlingen aus Spanien und Portugal cinräumte. Die Einräumung eines Bcgräbnißortcs für die neue Glaubensgenossenfchaft wurde bald beiderseits als eine unerläßliche Nothwendigkeit angesehen; denn der gläubige Christ schcucte für seinen Leichnam die nahe Berührung mit entseelten Juden fast noch mehr als die der Lebenden. Die Juden hatten bereits im Jahre 1602 eine Strecke Landes nahe Groede in Nord- Holland als Begräbnißort angckanft; allein erst 1616 ward ihnen der Kirchhof zu Oudcrkerk am Amstelstrom, den sie (die portngicsischen Juden) noch jetzt besitzen, zugestanden: ״)Sie gaben ihm" bemerkt H. Koenen, ״sogleich die treffende Benennung: ״ בית ח<״סHaus der Lebenden'", und wahrlich, wer den Nuheort der Abgestorbenen m i t di e s em Namey benannt, dem muß wohl der Begriff einer einstmaligen Wiederaufstchung der Todten lebend vor Augen schweben." Für jede Leiche mußte ein obfchon geringer Zoll an jedes Kirchengebäude, vor dem die Leiche vorübergetragen wurde, entrichtet werden; dieser Zoll

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