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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 4 · p. Seite 126

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 4
Article
Die Geschichte der Niederlassung der Juden in Holland und den niederländischen Colonien
Date
1853-01-01
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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126 Dlc Geschichte der Niederlassung der Juden in Holland ec. Marokko und anderen Ländern des mittelländischen Meeres sich flüchtenden Inden ihre Reise über Holland nahmen und sich hier cinschifftcn. Die einzelnen Berichte, welche die Chroniken jener Zeit über den Zustand der Juden im Herzogthnm Burgund liefern, lauten nichts weniger als günstig; doch will man behaupten, daß das luxemburgische Gebiet, welches bekanntlich unter Burgund stand, hiervon eine Ausnahme machte, so daß, als das Schloß und die Festung Luxemburg im Jahre 1443 von Philipp dem Guten erobert wurde., die Stadt durch die Fürsprache eines gelehrten Inden von dem Eroberer eine ungemein schonende Behandlung erfuhr. Doch waren fremde Inden in diescm Herzogthnm ziemlich stärk mit Abgaben beladen: sie mußten neben andern Steuern bei ihrer Ankunft zu Fuß und zu Pferd 5 Stüvcr und bei ihrer Abreise Kopf für Kopf Z^Stüvcr bezahlen. Ein gedrängter Ucbcrblick der Lage der Juden in den Niederlanden zur Zeit des Mittelalters, verglichen mit der in Deutschland in diesem Zeiträume, zeigt ihren Zustand fast in jeder Beziehung ziemlich günstig. Man stoßt zwar oft ans scharfe Verordnungen, welche von den Concilien und Päpsten erlassen wurden; allein während in Deutschland die von Päpsten und Concilien erlassenen Verordnungen über unterscheidende Kleiderformen und Farben, Einkerkerungen in engen und schmutzigen Ghetto's verwirklicht und sogar von Zeit zu Zeit noch mehr verschärft wurden, wurden in den Niederlanden die Mittel an die Hand gegeben, sich ihnen unbemerkt zu entziehen; freilich nur in so fern, als der Jude sein Geld zu Dienst zu stellen hatte.— Als Begünstigung wird die Erlaubnkß angeführt, aus den niederlättdischen Seehäfen kleine Schiffe in's Meer nach der Levante zu senden; allein dieses Zugeständniß war dadurch sehr beschränkt, daß Alexandrien von den Bestimmungsorten auSgeschlossen war. Besondere Begünstigungen werden sehest selten angetroffcn: unter Graf Wilhelm IV. erhielt ein Rabbiner aus Mons Frekgeleit in Amtsgeschäften; man findet auch in den öffentlichen Rechnungen einer geldrischen Stadt einen jüd. Stadtmedicus aufgeführt. Das Mittelalter ließ übrigens weder schlimme noch vprthcilhafte Spuren -für die Juden in Holland

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