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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 4 · p. Seite 125

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 4
Article
Die Geschichte der Niederlassung der Juden in Holland und den niederländischen Colonien
Date
1853-01-01
Page
Seite 125 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Die Geschichte der Niederlassung der J»d,cn in Holland re. 125 gehörte, hat man zwar keine sicheren Berichte; doch lassen die nachbarlichen und sonstigen nahen Verhältnisse dieser Ländergebiete mit Gclderland und Holland keinen Zweifel zu, daß solche erfolgt seien. Auch stieß allenthalben die Aufnahme der Juden in den Residenzstädten geistlicher Obrigkeiten auf weniger Schwierigkeiten, weil man sie hier um so leichter für die Kirche anzuwerben hoffte. Im 15. Jahrhundert hatte sie ein Utrechter Bischof in seinen besonder» Schutz genommen: sie sollten durch ihre Geldmittel ihm wider den Grafen von Holland und mehrere andere Gegner behülslich sein. — Doch wurden sie noch in demselben Jahrhundert mit großer Strenge aus der Residenz Utrecht ausgewiesen, weil, lvie cs heißt, sie einen Prätendenten zur bischöflichen Wurde behülslich waren. Sie ließen sich in dem nahe liegenden Dorfe Maarsen nieder, woselbst sie von da an ununterbrochen geduldet wurden. Für die Grafschaft Holland, das Herzogthum Zeeland und Friesland fehlt es ganz an bestimmten Angaben über Zeit der Ansiedlung der Juden, welches sich aus dem Umstand erklären läßt, daß die Herren dieser Länder ihre Hauptbesitzungen in den südlichen Provinzen Henuegau, Namur n. a. hatten, wo die Juden, zumal in Bergen (Mons) im Hennegamschen schon seit längerer Zeit ansässig waren. ES ist daher, wenn von außerordentlichen Begünstigungen oder Verfolgungen die Rede ist, sehr schwer anzugeben, welche Juden hier verstanden sind. — Die holländisch-hennegauischen Grafen Wilhelm III. und IV. waren trotz ihres Liberalismus als eifrige Christen bekannt, und man weiß von ihnen, daß sie es durch bigoten Glaubenseifer und mit Hülfe einiger Mönche dahin brachten, daß fast alle Juden, denen nicht lange vorher freier Gottesdienst und Aus- Übung mancher Nahrungszweige gestattet toorden war, in bcsagter Hauptstadt znm Christenthume übergehen mußten. Von Wilhelm IV. liest man überdies, daß er bei einem Juden zu Gevatter bei dessen Taufe gestanden. — Die Bewilligung zur Niederlassung der Juden in der Provinz Holland bildete zu jener Zeit ein ausschließliches Recht der Herzöge, mit dem sie nicht zu freigebig umgingen. Doch ließen sich viele Juden bei ihrer Vertreibung aus Brabant in Holland nieder. So wird unter Anderem im Jahre 1361 der Niederlassung eines Juden kn dem holländischen Städtchen Geertrudcnberg gedacht, dessen Vorname ״Hans" auf eine deutsche Abkunft schließen läßt. Auch ist bemerkenswerth, daß die meisten auS Brabant nach

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