Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Briefe aus Prag
- Date
- 1853-01-01
- Page
- 99 (sequence 4)
- Language
- German
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99 Briefe aus Prag. Geistlichen, vorgenommenen Neligionsprüsung erforderlich sei, und heben nur den moralischen Nachtheil hervor, der dem Rabbiner ans 'dem Unwillen und theilweise der. Verachtung erwuchs, die ihn ob der Weise der Befolgung dieses Gesetzes trafen. Die Prüfung aus dem aus einigen oberflächlich zusammengerafften, s. g. moralphilosophischen Lehren zusammengesetzten Bne-Zion mußte den jüdischen Brautleuten nur als eine qualvolle peinigende Maaßregel erscheinen: unkundige, kenntnißlose Landburschen und Landmädchen wurden über die Eigenschaften Gottes befragt, von ihnen, die kaum der deutschen Sprache mächtig waren, gelehrte Definitionen, Beweise für das Dasein Gottes verlangt, als ob sie je daran gezweifelt hätten: und dieses gerichtlich, in dem nur mit Scheu und ängstlicher Zurückhaltung betretenen Kreisamte! Die allein ihnen Vertrauen einflößende Person trat ihnen in dem Kreisrabbiner entgegen; aber diesem Kreisrabbiner mußten für diese Prüfung Sporteilt entrichtet werden, und die Feder verweigert den Dienst bei der Erinnerung welche Sporteln zuweilen erhoben wurden! Wir lassen dahingestellt sein, ob, wie von mancher Seite behauptet wird, die vorgeschriebenen Prüfungen aus dem Bne-Zion nur eine Maßregel zur Erschwerung der Verheirathungen bei den Juden war; aber sicher ist, daß die Kreisrabbiuer nichts beitrugen um die Erschwerung zu mindern; man beurtheile hiernach, welche Achtung noch in den Herzen gegen sie bewahrt wurde. Zu ihrer wenn auch nur theilweisen Entschuldigung muß angeführt werden, daß sie weder von der Regierung noch von den Gemeinden irgend einen Gehalt .bezogen, und sich zu ihrem eigenen Bedauern auf diese Sporteln hingewiesen sahen. Aber sie blieben den Gemeinden größtentheils die Beantwortung der Frage schuldig: welche eigentlichen Dienste leistet der Kreisrabbiner den Gemeinden? Mit der neuen Gestaltung der Verhältnisse der Juden und der Aufhebung der Sondergesetze hörte auch die allgemein verabscheuete Maßregel der Bne-Zions-Prüfungen auf. Es ist wohl anzunehmen, daß kein Rabbiner die Hand zu deren Wiedereinführung bieten, keiner zum Verräther an seinen Brüdern werden und die Negierung gegen die von ihnen Vertretenen, aufstacheln werde, und wir weisen manche hierüber im Publicum circulirende Gerüchte mit Unwillen zurück. . Ein Rabbiner der aus feilem Interesse einer solchen Handlung fähig wäre, hätte sich für immer gebrandmarkt und gehörte in die Reihe Jener, mit denen das Judenthum weder hiernoch jenseits zu thun haben will. — Man muß aber auch gestehen, daß die Lage der Rabbiner meist trostlos und sie mehr auf den unerreichbaren Standpunkt der Engel, die nicht der Speise und des Trankes benöthigen, als den nahrungsbedürstiger Sterblicher gesetzt find. Vielleicht liegt aber in dieser 8*