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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-08-01 · Heft 11 (August 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 11 (August 1852)
Article
Mittheilungen aus Dresden
Date
1852-08-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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424 Mittheilungen aus Dresden.. ein Scheinsieg, ein Sieg einer Niederlage gleich, wenn das ׳Vorwerk mit aller Anstrengung erobert, das Innere der heimathlichen Burg, der Nationalsestung preisgegeben wird? Der Glaube bildete den eigentlichen Nerv des Kampfes, und man ertragt gelassen, daß er nicht anerkannt werde; ihm die gebührende Achtung und Stellung Zu verschaffen, wurde bis jetzt in Preußen wenig versucht! Und welche nachtheilige Folgen, welcher Verfall in Synagoge und Schule, welche Auflösung und Zerklüftung in den Gemeinden treten allenthalben hervor! Der sächsische Jude findet in diesen Zuständen, so sehr sie ihn mit betrübender Theilnahme erfüllen, eine neue Bestätigung — wenn es überhaupt deren bedürfte — daß er den rechten Weg betreten-als er die Sache des Glaubens voransetzte, zuerst für den Glauben in die Schranken trat, ihm vor Allem Achtung und Allerkennung zu verschaffen suchte. Im I. 1840 wurde die Synagoge zu Dresden eingeweiht. Diefes Gotteshaus ist der Stolz der Dresdner Gemeinde: und es hat nicht wenig durch die daselbst herrschende Ordnung, sowie durch den geregelten auf echt jüdischer Basis ruhenden Nitns zur Hebung des Indenthums in den Augen einheimischer und auswärtiger Nichtisraeliten beigetragen. Ein Zug möge hier hervorgehoben werden. Das Cultns- Ministerium übersendete bei der Einweihung der Gemeinde drei hundert Thaler als Beitrag zu den Kosten der Feierlichkeit. (Bei der Einweihung waren sämmtliche in Dresden anwesende Minister, sowie die Mitglieder beider Kammern und fast sämmtliche Notabilitäien Dresdens gegenwärtig.) Man erstehet, wie das Ministerium willig die jüd. Consesflon anerkennt und bei sich darbietender Gelegenheit gern mit Zeichen seiner Geneigtheit hervortritt, die auch das bisher ertragene schwere Geschick vergessen macht. Nicht weniger bewährte auch das Cultusministerium hinsichtlich der Schule, mit welchem Eifer es die Angelegenheiten der jüd. Consession überwache: und es bewährte sich auch nicht minder ans der andern Seite, wie gut die Juden Sachsens in dem Streben nach Anerkennung ihrer Consession und durch ihre Stellung unter das gedachte Ministerium sich berathen. Am 25. August 1836 trat die Schule durch den Oberrabbiner Om Frankel ins Leben: und ws war das Auge der Negiernng von dem ersten Entstehen dieser Schule an aus sie gerichtet. Im I. 1837 erschien ein Regulativ des Kultusministeriums, welches mehrere Bestimmungen hinsichtlich des Cultns tmb des Unterrichts festsetzte. Vorzügliche Aufmerksamkeit wird dem Neligionsuuterrichte, und daß er allen Kindern beigebracht werde, gewidmet. Der Cultusminister nebst mehreren Ministerialräthen wohnten den öffentlichen Prüfungen wehreremals bei: der Minister drückte aus dem Landtage 1843 seine

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