Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 11 (August 1852)
- Article
- Über den Lapidarstyl der talmudischen Historik
- Date
- 1852-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
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414 Ueber b«1 Lapidarsthl der talmudischen Historik. Geiste dieses Zeitalters bekannt machen soll. Unter Simon bcn Schetach hatte das Zaubcrunwesen überhand genommen, und da er sich saumselig in dessen Bestrafung zeigte, so wurde, erzählt die Sage, einem Frommen im Traume mitgethcilt: An der Schwelle des Gehinnam (Hölle) schwebt eine gewisse Mirjam zur Strafe wegen ihrer Sünden, bis Simon den Schetach kommen und ihre Stelle einnehmen wird. Aus die Frage, welche Sünden diese Mirjam begangen habe, erhielt der Fromme zur Antwort : sie fastete und posaunte allenthalben diese ihre Kasteiung aus." Wie charakteristisch für den Abscheu den man gegen Scheinheiligkeit hegte und welche Ansicht über deren Straffälligkeit das Maß der ׳Strafe, das sie erwarte, herrschte! Es muß also die so oft wiederholte ״pharisäische Werk- und Scheinhciligkeit" doch nicht so allgemein gewesen sein: Leben und Lehren der Peruschim beschämen häufig die christlichen und ihnen nachbetendcn jüdischen Geschichtsschreiber, die Geist und Geschichte verkennend nur auf solche Grundlage eine Geschichte der Lehrer des Judenthums construiren. — Simon übte hierauf sein Amt mit Strenge und bestrafte die Zauberinnen nach der mosaischen Vorschrift (Exod. LL, 17 und sonst). Deren Verwandte suchten sich an ihm zu rächen, und stellten zwei Zeugen aus, die gegen den Sohn des Simon aussagten, daß er ein der Todesstrafe schuldiges Verbrechen begangen habe. Das Todesurtheil wurde über denselben gesprochen und er wurde zur Richtstätte hinausgeführt. Die Zeugen, von Reue über das durch sie veranlaßte Loos des Unschuldigen ergriffen, sagten nun aus, daß sie falsche von den Feinden Simons gedungene Zeugen seien. Nach dem mosaisch-talmudischen Rechte kann jedoch ein Zeuge feine einmal abgelegte Aussage nicht zurücknehmen 4 5). Der Vater fing an schwankend zu werden; doch der Sohn rief: ״Laß mich, mein Vater, als Opfer der Unantastbarkeit des Gesetzes sterben!"°) Roms Geschichtschreiber feiern ihre Decins und Brutus, und sie werden von Groß und Klein bewundert; ein jüdischer Jungling erleidet für Aufrcchthaltung des Gesetzes willig beim Bewußtsein seiner Unschuld den Tod: eine größere Aufopferung als die für Rettung des Vaterlandes, und sie wird nur selten erwähnt! — Diese That gehört ganz in das Gebiet der jüd. Geschichte, deren Schauplatz nach innen: in ihr spiegelt sich der Geist des Rechtsgesühls und der Hochachtung vor dem Gesetze ab, der das ganze jüdische Recht durchziehet. 4) Vgl. Gerichtl. Beweis S. 216. 217, wo das Rationelle dieser Vorschrist nachgcwiesen. 5) Vgl. j. T. Chagiga 2, 2. j, T. Synhcdrin 6, 3.