Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1852)
- Article
- Jüdisch-geschichtliche Studien
- Date
- 1852-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Wissensch afttichc Aufsatz0. 311 Was Diodor von Slcilien von der feindseligen Absicht׳ des Syrerkömgs erzählt: ״Antiochns wollte dasjenige ausrotten, was alte Völker verabscheuen, und er that das Aeußerste, die Gesetze der Juden abzuschaffen/' das kann n!an iit noch höherem Maße von der Hadriauischen Politik sagen. Nur war der Hadriauische Vertilgungsplan viel seiner angelegt, mit richtiger psychologischer Kenntniß der jüdischen Grundansichten. Es ist überhaupt auffallend, daß unter den kaiserlicheil Verordnungen gegen die jüdischen Religionsübnngen, die such, wie wir gleich sehen werden, über einen großen Th eil des Gesetzeslebens erstreckten, sich keine Verordnung findet, die den Götzendienst, das Opfern für die römischen Götter, erzwingen sollte. Man kann dafür nicht den Grund in der Toleranz der römischen Kaiser suchen; denn es ist bekannt, daß durch die Trajamschen Ediete die Heidenchristen allerdings gezwungen wurden, vor einem Jupiterbilde oder dem Kaiserbildmß zu räuchern. Ich nehme keinen Anstand, daraus zu schließen, daß die Hadrianische, judenftindliche Politik gewitzigter war als die Epiphamsche. Der Zwang zum Götzendienst, das mochte der Kaiser berechnen, würde zu nichts führen, würde höchstens die Zahl der Märtyrer vermehren und dadurch vielleicht neue Kämpfe nöthig machen, während das Verbieten der Gesetzesübungen vielleicht auf geringern Widerstand ׳ stoßen würde. Das System der Hadriauischen Ediete erscheint darum viel bündiger und umfassender, Lheils, weil das Gesetzesleben in dem zweiten Lanaitischen Gejchlechte mehr ausgebildet war als in der vorhasmonäischen Zeit, Lheils weil gelehrte Apostaten wie Acher in das Detail der Neligions- Übungen eingcreiht waren, und die Schergen daraus aufmerksam gemacht haben mochten. Ausdrücklich sind nur drei Verbote namhaft gemacht, gegen das Gesetz es studium, die Beschnei düng und den Sabbats. Aber die Liste der Verbote war viel größer; das geht 3) No sch Haschana 19. Spart! anus verwechselt die Wirkung mit .der Ursache, wenn er erzählt, daß der Aufstand der Juden gegen Hadrian durch das Verbot der Bejchneidung bcrvorgernstn worden wäre: movornni ca tempestatc ct Mdaci bellum, quod Yclabaiuur mulilaro acni!!»!>׳> fSp. in Tlnilriau, 11) Es Verstößt gegen alle Thatsachen, dieses Verbot noch vor den! Untergang Betbars oder gar in die trajanische Zeit hinaufzurücken. Auch das sogenannte Buch Josua der Samaritaner, stellt in seiner Sagenhastigkeit und verkümmerten Gestalt diese Thatsachen in dieser Reihenfolge auf. Nachdem Hadrian Jerusalem (soll offenbar heißen Bethar) eingenoinmen hatte, erließ er die Decrete gegen Beschneidung und Sabbatfeier (Cap. 17). Wenn das Verbot auch hier gegen die Samaritaner gerichtet erscheint, so gilt es doch entweder den Juden atlein oder im Verein mit den Samaritanern. Dieses dunkle Apokryphon enthält viele ähnliche Verwechselungen und Entstellungen und beziehet viele Thatsachen auf die Samaritaner, welche die Juden betroffen haben. (Vgl. Februarhest S. 184. D. Ned.)