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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-05-01 · Heft 8 (Mai 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 8 (Mai 1852)
Article
Briefe aus London
Date
1852-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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298 Briefe aus London. als eine Entweihung des Parlamentes, der Volksvertretung, betraWt werden. Der englische Jude ist emaneipkrt, ist es in der Wirklichkeit mehr als der Jude manchen deutschen Staates, dem durch beschworene Constitution die Gleichberechtigung verbrieft ist. Eines gehet dem englischen Juden ab: er kann nicht seinen Sitz im Parlamente einnehmen. Aber auch hier tritt ihm nicht ein Gesetz entgegen, sondern der beim Eintritte in das Parlament abzulegende Eid ״aus den christlichen Glauben" (on tlie faith of Christ), den natürlich der Jude nicht leisten kann. Die Judenbill bringt daher auch nie den Vorschlag: ״dem Juden den Eintritt in das Parlament zu gestatten": ein solcher Ausdruck wäre beleidigend für den Inden, und es ist ihm doch auch der Eintritt nicht ausdrücklich untersagt; die Bill schlägt vor, dem Mitgliede, das an der Leistung des Eides unter der gedachten Formel Anstand nimmt, diese Formel zu erlassen. — Gehet nun die Bill in beiden Häusern durch, so fällt auch die letzte Schranke; aber auch wenn sie in einem der Häuser scheitert, so kann der Jude dennoch Mitglied des Hauses werden, das ihm für seine Person den Eid erläßt. Jedem Hause stehet nämlich das Recht zu, ein Mitglied auch ohne vor-hergegangene Beeidigung in seine Mitte aufzunehmen. Dieses war nun die Veranlassung, daß Sir L. Rothschild als CandidaL für die City im Jahre 1849 austrat: er wurde auch in diesem bedeutenden Wahlkreise gewählt, und aufgenmntert von vielen liberalen Unterhausmitgliedern trat er ein. Als ihm der Eid abverlangt wurde, schwur er ״bei dem Glauben an Gott": die Majorität des Hauses der Gemeinen erklärte sich aber hiermit nicht einverstanden, und Rothschild mußte weichen. Dieses ries einen Sturm in der City hervor, die sich Ln ihrem gewählten Vertreter beleidiget sah, und es wurden die stärksten Beschuldigungen gegen I.׳ Ruffel laut, den man einer ungemeinen Launigkeit anklagte. Dieser Vorfall hatte jedoch zur Folge, daß man aufmerksam gemacht auf das Recht des Hauses, den Eid zu erlassen, aus die Frage einging, ob denn überhaupt ein Gesetz sich finde, das den Eid in obiger Formel vorschreibt. Die erfahrensten Rechtsgelehrten und Kenner der altenglischen Legislatur erklärten, daß kein derartiges Gesetz vorhanden sei, und nur der Gebrauch allmälig diesen Eid festgestellt habe. Und hierin liegt der Aufschluß für das Verfahren D. Salomons, das verschiedenartige Beurtheilung erfuhr. Mr. D. Salomons ist ein Mann von hochherzigem Charakter, ein Brite im eigentlichsten Sinne. Mit vieler Geistesschärfe und praktischen: Blicke verbindet er eine seltene Kraft der Rede: und er behauptet eine nach allen Seiten unabhängige Stellung. Er kennet nur ein Ziel seines Strebens: Zur Ehre und Verherrlichung seines Glau-

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