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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-05-01 · Heft 8 (Mai 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 8 (Mai 1852)
Article
Bilder aus dem Leben und Wirken der Rabbinen
Date
1852-05-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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290. Bilder aus dem Leben und Wirken, der Rabbiner. sten der Frau, entscheidet. Noch, deutlicher ist dies zu ersehen Gittin I, 3. wo R. Gamaliel einen Scheidebries für gültig erklärte, worauf zwei Chutäer als Zeugen unterschrieben waren. Sind auch natürlich hierfür halachische Gründe angegeben, so hat doch wohl, besonders im letztern Fall die Rücksicht gegen die schwache Frau mit entschieden. Auch scheint von R. Gamaliel die Verordnung, ansgegangen zu sein, daß die Waisen im siebenten Jahre keines Prosbuls 3) bedürfen, indem der Gerichtshof gleichsam bei ihnen Vaterstelle vertrete. Eigenthümlich ist hierbei der Ausdruck (Gittiu. 37) רדיג •ובית.דינו אביהם של יתומים (N. Gamaliel und sein Gerichtshyf vertreten Vaterstelle der Waisen); noch bezeichnender ist der absolute Satz Baba Kamma 36. ר״ג •וב״ר אביהם של יתומים היו Seiner Besorgniß um das Wohl des Volkes und seiner Bescheidenheit, die Anderen mit edlem Beispiele voranging, verdankt man auch die Vereinfachung der Begräbuißweise, deren wohlthätiger Einfluß noch heute empfunden wird, und die uns keine thörichte Nachahmungssucht rauben möge! Früher, heißt es (Moöd Katon 27, 2) lastete die Bestattung des Todten fast noch drückender auf den Verwandten, als der Verlust des Todten (weil die Kosten des üblichen Prunkes unerschwinglich waren), so daß diese bisweilen die Leiche sich selbst überließen• und davon gingen, bis R. Gamaliel mit Selbstverläuguung das Beispiel gab und in einfachen Leinengewändern bestattet zu werden befahl, worauf alles Volk ihm uachahmte. Dasselbe wird auch Ketubot 8, 22 erzählt, und hinzugesügt, daß man aus Dankbarkeit zu den früher üblichen zehn Bechern, die man beim Trauermahle leerte•, noch׳ vier, und zwar einen zu Ehren des R. G. hinzusetzte^). So wenig er aber den Prunk liebte, so wenig scheuete er große Summen, wo es der Gottesverchrung galt. Als einst׳ R. G., R. Josua, R. Akiba und R. Elieser ben Asaria am Succot sich auf dem Schiffe befanden, hatte Niemand einen Lulab außer R. G., der ihn für tausend Sus gekauft hatte (Sncca 41b). Gottesdienst und Lehre gingen ihm über Astes, und in seinem Lehramte war er so eifrig, daßin seinem Lehrhause, wenn. Jemand niesete, der übliche Zuruf: מה2א (zur. 3) Durch den Prosbul erklärte man seine Forderung dem Gerichtshof übertragen, damit dieselbe auch im Schemitta-Jahre eingezogen werden dürfe. 4■) Da dort erwähnt wird, das! zu gleicher (?) Zeit der Becher auf die Wiedererbauung des Tempels eingeführt wurde, so kann dortnicht N. G. der Acltere, sondern nur unser R. G. gemeint sein, indem jener 18 Jahre vorder Zerstörung desselben, starb.

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