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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-04-01 · Heft 7 (April 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 7 (April 1852)
Article
Einiges zur Forschung über den Oniastempel
Date
1852-04-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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274' Wissenschaftliche Aufsätze. Gottes erbauet ist"§). Die erstere Stelle scheint übrigens auch darauf HLnzudeuLen, daß die alexandrimschen Inden das jährlich zu entrichtende halbe Schekel (Schekalim K. 1 ff.) nach den! Tempel zurJerusalem schickten: eine Muthmaßung die schon an sich fast'an Gewißheit grenzt, da constatirt ist, daß die Juden Alexandriens den Tempel zu׳ Jerusalem als den rechtmäßigen anerkannten^). Mit dieser jährlichen frommen Abgabe der alexandr. Gemeinde nun wurde Philo nach dem ,,väterlichen Tempel" (auf Zion) gesandt; und hierauf beziehen sich seine Worte ״zu beten und zu opfern": andere Opfer konnten höchstens nur von Privaten sein gelobt worden, und es bedurfte bei den meisten Opfern (wie Freudenopfcr, Gelübde u. s. w.) deren Gegenwart selbst"); auch würde der Ansdruck ״ich wurde gesendet" nicht entsprechend sein. Auffallend ist zwar, daß Schekalim 3, 4. wo von derMnmaligen Hebe des halben Schekel für die nahm und entfernten Gegenden berichtet wird, nicht auch Alexandriens, das näher wie daö daselbst gedachte מףו lag, Erwähnung geschiebet. Hatte man doch schon früh in Palästina die Bestimmung getroffen, daß im siebenten Jahre (Schemitta), wo der Feldbau in Palästina unterbleiben mußte, in Egypten der Armenzehnten von den Feldftüchten (Dp מעשר) erhoben werde 's), ,,damit die Palast. Armen in dem nahen Egypten Nahrung finden" (Jadajim 4, 3): warum also bei der jährlichen Hebe des halben Schekels Alexandrien übergangen? -— Auch könnte man etwas befremdend finden, daß bei den von Josephus (AlterLH. 14, 10) angeführten römischen Deereten, deren manche ans die Gestattung der Uebersendung der gedachten Abgaben nach Jerusalem Bezug haben, ein wie es scheint zu Gunsten der alexandr. Juden erlassenes Deeret (H. 18) von der Erlanbniß der Uebersendung schweigt. Doch dürste hierauf kein Gewicht zu legen sein: es bedürfte nur da eines besondern 4׳) ln Flaccum § 7: lovdc&fovg yuq ^woa ^fa dta 7rolvavOTQW7r[av 0ü %100u. rjg alrfag era« rag nkn<Xmg y.al svSoutuovt6m7־#g twv iv Evowmj xal Aata xatei 7§ vtfaovg %al rfjrslqovg invipoviabj {irfi icoXw {.uv T'ijv *Isqo'jTofa’V 9]yov^ivo1j vv ISqvtüv 0 7ov v'ifjfäwv ■foov v$wg äyiog* tzgf. auch oben S. 82. ä) Und dieses nicht nur aus der zuletzt angeführten Stelle, sondern auch aus den achtungsvollen Beziehungen zu den Alexandrinern. Joma 56. Mena׳ chot 99. vgl. meine Vorst. S. 186. ״— Die Alexandriner batten auch eine Synagoge zu Jerusalem, j. Megilla 3, 1. Apostelg. 7, 9; doch scheint nach Megilla i.!. diese Synagoge mehr von Privaten errichtet worden zu sein. 6) Wegen der Levit. 1, 4 und sonst gedachter Handanflegnng vgl. Gittin 28b. Auch wurden die Erstgebornen und Zehnten, nicht von außerhalb Palästina angenommen, vgl. Chala 4, 11, Temura 3, 5. 7) Das Schemittagefetz hatte als ein den Boden betreffendes nur für Palästina,׳nach der Kidduschm i, 9 ausgestellten Norm, Anwendung.

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