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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-04-01 · Heft 7 (April 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 7 (April 1852)
Article
Über manches Polizeiliche des talmudischen Rechts
Date
1852-04-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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lieber manches׳ Polizeiliche deS ialmudischcn Rechts. 257 eö vernichtet werden (!ielim 12, 7, Baba Mezia 52). Ist die Münze in der Mitte abgenützt (gelöchert), so kann man sie als Henkelmünzc um Len Hals der Kinder Hängen; (hier kann ein Betrüg, da das Loch in der Mitte sichtbar, nicht mehr stattstnden): darf sie aber nicht an gewalt- und raubgierige Menschen verkaufen, da diese sie den Leuten widerrechtlich anfdrängcn (das.). Die Wage muß so ansgehängt sein, daß sie einen hinlänglichen Raum znm freien Schwünge der Wagschalen behalte; ferner muß ei» richtiger Abstand vom Zünglein sein und die Wagschalcn in richtiger Höhe vom Wagebalken hcrabhängcn. Sv z. B. bei große» Wagen, auf denen man Eiscnklumpen u. dgl. wiegt, muß die׳ Wage eine halbe Elle von der Decke herabhängen und eben so viel muß bis zu der Erde sein. Der Wagebalkeu zwei Ellen (also das Zünglein in der Mitte von jeder Seite eine Elle entfernt), und die Wagfchalen mit den sie mit dem Wagebalken verbindenden Ketten oder Stricken zwei Ellen vom Wagebalken herabhängend. Die Wage des Krämers (für kleine Gegenstände) ein sechstel Elle von der Decke und eben so viel vom Boden, der Wagebalkcn eine Elle, die herabhängenden Wagschalen eben sovielu.s.w. (BabaBatva89׳). Der Verkäufer muß, damit jedes Unrecht beim Wwägen vermieden werde, eine kleine Zugabe (bei Flüssigem bei Trockcnem -*-£״), geben (Mischna das. 88, wo noch andere Bestimmungen). An Orten wo man in gehaustem Maße verkauft, darf nicht im gestrichenen, selbst wenn vom Verkaufspreise nachgelassen wird, verkauft werden; nnd im Gegentheile darf nicht dort wo in ge-- strichenem Maße verkauft wird mit Aufschlag des Marktpreises, auch״ wenn der Käufer damit einverstanden ist, in gehäuftem Maße verkaust werde», da hierdurch leicht Irrung nnd Uebervortheilnng entstehen könnte (das.). Der Krämer (Detaillist, Griesler) muß seine Mäße zweimaldie Woche anSwajchen (da sich ein Satz von Oel und sonstigem Flüssigen leicht ansetzt und hierdurch ein unrichtiges Maß entsteht). Die Wage muß er nach jedesmaligem Verkaufe, die Gewichtsteine jede Woche abwischen. Der im Großen Verkaufende muß׳ von dreißig zu dreißig Tagen, Der hin und wieder verkauft cinmalin zwölf Monaten die Maße auSwaschen (das.). Hinsichtlich׳ der Güte der Maaren ist ebenfalls (das. 93) nach den verschiedenen Produkten bestimmt, wie ihre Dualität-sein-muß,- und wieviel als unvermeidlicher Abgang (so z. B. Stäub, Erdtheile beim Getreide, bei den Feigen muuche wurmstichige u. s. w.) je bei einer gewissen Quantität sein darf. Ebenso finden sich auch Ver-

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