Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 7 (April 1852)
- Article
- Über manches Polizeiliche des talmudischen Rechts
- Date
- 1852-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
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LZS K*Kx manches Polizeiliche de's^ tälmüdischen Rechis.' ein viertel Saa: ein Kab, ein halbes Kab, ein viertel Kab n.f. w. Zn einem geringer« Abstande dürfen die verschiedenen Müßtheile nicht von einander stehen, da sonst leicht ein Verstoß der Maßtheile vorfallen könnte (tsas.). Dieses gilt auch für die Theile des Gewichts: eine Litra, halbe Litra, viertel Litra; abernicht drittel und fünftel Litra (das.). Die Gewichtsteine sollen nicht von Eisen, Blei oder anderen Metallen sein, da an diesen der Rost frißt und sie hicrdttrch an Gewicht verlieren, sondern von Kieselstein u. s. w. (das.). Ein mangelhaftes Maß oder Gewicht darf selbst zu einem sonstigen häuslichen Gebrauche nicht verwendet, sondern muß vernichtet werden (das.). An Orten wo man die Maße Und Gewichte aicht, können die mangelhaften Maße und Gewichte zu anderem Gebrauche, als zu Geschirren und dgk. verwendet werden (baf.)3). — Ein an den Seiten abgenütztes Sela darf zu keinem Gebrauche^) im Hause behalten werden, sondern man muß cs ganz unischmclzen oder zerbrechen oder sonst vernichten. Ist es jedoch um die Hälfte abgenützt, so daß es nur einem Denar gleich ist, so kann cs im Gewichte als solcher benützt werben®): mehr oder weniger aber muß 4) Ein allgemeines Maß und Gewicht konnte, da die Juden nach allen' Richtungen zerstreut waren, nicht angenommen werden: man. setzte die alsgc-- meine Norm, fest, daß bei dem se in einem Lande geltenden Maß ff. keine Ungerechtigkeit Vorgehen dürfe (vgl. Maim. Geneba 7. 1). . Selbst ganz nahe, an einander liegende' Städte hatten zuweilen verschiedene Maße' (das. 60):' in früherer! Zeit diffenrten Judäa"und Galiläa von einander in Gewichtbestim:- müngen, und' war daß Gewichtv'erhältniftGaliläa's zu dem'Jüdäa's wie'2:1 (Ketubot 6-4). Das Aichen -- festes (amtliches) Bezeichnen der Maße und Gewichte — war ebenfalls in manchem Orte gebräuchlich, in anderen nicht. Das gebräuchlichste Maß war das oben Anmerk. 2 angegebene. Die aus. ei- )1eÄ; Naturgegeüstande — Eiern hergenonulicne Grundbestinimung läßt nätürtich au Geriauigkeir Manches׳' zu׳ wünschen übrig/ und stehet hinter dem'inerrischen Systeme der Franzosen vom 1. März 1705, dessen'Einheit ein aliqüoter LH eit des Erdmeridians, sowie hinter der'englischen Maßbestimmung, die die Länge des Sekundenpendels als Grundlage annimmt (vgl. Mohl a. a. O. Th. 2׳ S. 405 Änmerkh zurück. In der That sucht auch' ein früherer Autor. (Kelim 17, 5) eine genauere Grundlage, die jedoch wie daselbst'bemerkt wird, zu noch größeren Unbestimmtheiten führt. Die Grundbestimmung nach Naturgegenständen war bis auf neuere Zeit allgemein^ 5) Weder um dagegen abzuwägen (vgl. Anmerk'. .2) oder als Münze, und selbst nicht als Henkelstück. 6) Hier kann da dem oben bemerkten angenommenen Grundsätze .über Vor- . HLltniß der Maß- und Gewichttheile zu einander^ gemäß, die Differenz .eine Hälfte (der Denar einen halben Sela Anmerk. 2) ׳ betrag:, ein Verstoß oder' Betrug nicht angeben.