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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-04-01 · Heft 7 (April 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 7 (April 1852)
Article
Über manches Polizeiliche des talmudischen Rechts
Date
1852-04-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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ttc&cr manches Polizellichc des talmndischen Rechts. 233 weder zudMn oder eine ungefähr zwei Men hohe Einfassung um dieselbe machen (Mainnm. a. «, O. 4 nach 8il'1׳i). — Ebenso soll auch eine baufällige Treppe nicht bcibehalten werden (Baba Kama 15)*). - Hinsichtlich des tun cm Baues so darf ein Ofen nur in einer Entfernung von vier Ellen von der Decke angebracht werben; ebenso muß zwischen ihm und dem Boden eite Zwischenraum von einer halben Elle verbleiben (Baba Balra 22 Mischna)'). Diese Verordnung hat die Absicht, Fenersgesahr vorznbeugen: Sie ist zwar ursprünglich in Beziehung auf zwei Besitzer der verschiedenen Theile eines Hauses erlassen, gilt aber als allgemeine Norschrift für jenen Bau (Cliosch. Miscbpal; 155). Mehrere Bestimmungen bei Bauten sind mehr rein rechtlicher Natur und gehören nicht hierher. Doch durfte noch folgende durch die Bauart der Hauser im Morgenlande nicht uniuteressante Verordyung hervorgehoben werden. Die Fenster der Häuser sind int Orient gewöhnlich ,einwärts nach dem Hose. Zuweilen sind nun im Hof mehrere Häuser, und ist also der Hof daS Gemeineigenthum der Hausbesitzer (nur gehören je vier Ellen vor der Thüre zum Hause Baba Balra 11). In diesen Häusern nun darf nicht.ein Fenster gegenüber dem andern Fenster errichtet werden, da hierdurch der gegeuübecwshneude Nachbar beobachtet und in seinen Bewcgungeu gehemmt würde. Ebenso darf auch nicht eine Thüre der anderen gegenüber angebracht werden (Lab» Baina 60). Bei Fensteru jedoch die die Aussicht nach der Straße haben, können gegenüber Fenster gebauct werden (das). Verkaufsladen aber, dürfen selbst wenn die Straße dazwischen, nicht einem Fenster oder einer Thüre gegenüber angelegt wcrdett, weil der jenseitige Besitzer den Blicken des den ganzen Tag in seinem Laden weilenden Kaufmanns ansgesetzt ist (Alfasi das.).,! Von vorzüglicher Wichtigkeit sind die talmudischeu marktpolizei.licheu Verordnungen, die zumTheilanH mit an die Bolksw.ir.thschaftspflege grenzen. Zur Marktpolizei gehört Firirung der Preise, Fixirnng vott Maß und Gewicht und die Aufsicht hierüber, Fixirnng der Qualität der Produkte u. s. w. 9) Eben so soll nicht auch ein wilder (böser) Hund wegen der >»'» Haue- Tretenden geduldet werden. Das. 1) Die Oefen im Morgenlande Heren cs mehrere Arten gibt vgl. Schabbat 3, 1. 2. Kelim 5, 12 .1׳) sind von den unscrigen west verschieden. Sie baben manche Aehnlichleii niit den Kaminen nnd sind oben offen.

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