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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-04-01 · Heft 7 (April 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 7 (April 1852)
Article
Über manches Polizeiliche des talmudischen Rechts
Date
1852-04-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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254 Heber ruanchcs Polizeiliche des talnmdischea Rechts. Das mosaische Gesetz hatte schon hier eine allgemeine Bestemmmig und Anleitung gegeben. ״Ihr sollet nicht Unrecht thun im Gewicht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß: Richtige Wage, richtige Gewichtfteine, richtiges Efa und richtiges Hin soll bei euch sein: ich der Ewige euer Gott, der ich euch herausgeführt habe aus dem Lande Egypten" (Levit. 19. 35. 36). ״Du sollst nicht in deinem Hanse haben zweierlei Efa, ein großes und ein kleines: vollen und richtigen Gewichtstein sollst du haben, volles und richtiges Efa sollst du haben" (Deuteron. 25. 14.15)2). Das talmndische Recht gehet von diesem mosaischen Gesetze ans, und faßt die Verpflichtung zur 'Rechtlichkeit in Maß und Gewicht von der religiösen Seite auf. Die Gottheit selbst wacht nach der zuerst gedachten Stelle hierüber: das Unrecht hat nicht Ul!r die Strafe des menschlichen Richters im Falle der Entdeckung zu fürchten, sou-- dem cs bleibt gewiß nicht verborgen und nicht unbestraft, dem das Auge des allwissenden Richters wacht hierüber, und seiner Strafe kann Niemand entgehen (vergl. Lada Mezia 61). Die Bestrafung der Gottheit für Unrecht im Maß und Gewicht ist strenger als die für Unkeuschheit: diese kann durch Reue gesühnt werden; aber Je׳ ner, der das Oeffentliche, das Publicum bestohlen, wie will er sein Unrecht gutittachen? (Baba Baira 88). Unrechtlichkeit in Maß und Gewicht ist gegen Jedermann, sei es Jude oder Nichtjude verbo- .2) lieber die hier und weiter erwähntem Maße und Gewichte Folgendes. Für Trockenes ist das Maß in der früheren (biblische!() Zelt CHomer, wclches Ln der Mischna unter dem Namen Kor vorkommt. Dasselbe hat zehn Efa, ein Efa. zehn Saa, das Saa sechs Kab, das Kab vier Log: das Log wird zu vier mittleren Eieru (Kelim 17, 6) gerechnet. In der biblischen Zeit war der Log kleiner: er verhielt sich zu dem spätern jerusalcmischen wie 6 zu 5, das jerus. zu dem spätern zipporäischeii (im Talmud gewöhnlichen) Log wie 6 zu 5, so daß das frühere biblische (gewöhnlich das in der Wüste gebrauchliche לגסדברי genannt) sich zu dein zipporäischen wie 7 zu 5 verhält. — Das Maß für das flüssige ist Hin, ein Hin hat zwölf Log.— Die Litra [XCrqa) hat nach jer. Terumot 16, 8 hundert Gin oder Sus oder Denar (vgl. Aruch luv.). Eigentlich machen 90 Denar eine röm. Libra-----Litra, allein es galten schon im 1. Jahrhundert Litra und die griechische Mine, die 100 Drachmen enchälk einander gleich, und da die Drachme in das..System des römischen Pfundes eingereihet wurde, so nahm man hundert Denar für die Litra an. Vgl. Bökh metrologische Untersuchungen S. 160. Nuverti a. a. O. S. 731. Zunz zur Geschichte und Literatur S. 509. — Auch die Münzen wurden zuweilen als Gewicht, um etwa daran die Voltwichtigkeit anderer Münzen zu erpro.ben oder überhaupt zum Gewicht bei werthvollen Gegenständen gebraucht: und hier ist ursprünglich das Schekel, ein Schekel bat zwei Sela, ein Sela vier Denar. Mehrerer׳ über Münzen vgl. Zunz a. a. O.

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